Mann attackiert Polizeihubschrauber mit Laser Eingriff in den Flugverkehr in Bergkamen

Mann attackiert Polizeihubschrauber mit Laser
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Mit einem Laser blendet ein 34-Jähriger aus Bergkamen von seinem Balkon aus in den frühen Morgenstunden des 10. Mai 2024 einen Polizeihubschrauber im Einsatz. Die Beamten sind gerade dabei, in Werne nach einem vermissten, siebenjährigen Mädchen zu suchen.

Nur dem schnellen und geistesgegenwärtigen Handeln des Piloten ist es zu verdanken, dass nichts passiert ist und ein Unglück verhindert werden konnte. Der Blender musste sich wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr im Amtsgericht in Kamen einem Strafrichter stellen.

Er legte sofort ein Geständnis ab: „Es war so. Ich habe nicht darüber nachgedacht. Ich wollte ausprobieren, wie weit der Laser geht.“ Das Gerät habe er bei Kleinanzeigen gekauft, nichts über dessen Fähigkeiten gewusst.

Was für den Angeklagten ein Spaß war, hätte sowohl für die Hubschrauberbesatzung als auch für Menschen am Boden tödlich enden können. Warum, erklärte der Pilot im Zeugenstand sehr eindrücklich und anschaulich.

Nachtsichtbrillen „verstärken Licht extrem“

Zunächst beschrieb er die Auswirkungen einer Blendung durch einen Laser im Allgemeinen. Bei Flügen im Dunkeln würden am Helm der Piloten befindliche Nachtsichtbrillen getragen: „Sie verstärken Licht extrem.“

Unter der Brille her hätten die Piloten freie Sicht auf ihre Instrumente, die Augen seien in dem Moment also nicht durch die Brille verdeckt. Träfe nun ein Laserstrahl in den Hubschrauber, stelle er in zweierlei Hinsicht eine Gefahr dar.

Ein grüner Laserstrahl am dunklen Nachthimmel.
Immer wieder werden Piloten durch Lichtstrahlen von Laserpointern geblendet. (Symbolbild) © picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild

Zum einen unter der Brille her für die Augen selbst. Zum Schutz müsste ein Pilot eine Hand vors Gesicht halten und damit wichtige Steuerungselemente loslassen. Träfe der Strahl auf die Brille, könnte der Pilot nichts mehr sehen.

„Man erschreckt sich. Alles ist dann grün“, erklärte der Zeuge. In beiden Fällen sei die Gefahr eines Absturzes groß. Im vorliegenden Fall sei der Laser auf dem Hinflug von links gekommen. Dadurch sei er als Pilot aufgrund seiner Sitzposition nicht vom Strahl getroffen worden.

Mehrere Male geblendet

Nach dem Auffinden des Mädchens habe der Angeklagte auf dem Rückflug erneut mit dem Laser auf den etwa 1200 Meter vom Balkon entfernten Hubschrauber gezielt. Dieses Mal sei es gefährlicher gewesen, da der Strahl durch eine Scheibe im Boden ins Innere und damit direkt auf den 42-jährigen Piloten gelangt sei.

„Ich habe reagiert, bin langsamer geworden. Ich habe den Hubschrauber nach oben und nach rechts gezogen“, schilderte der Pilot. Dadurch habe er ein Instrument, das sich in Höhe des Kopfes befindet, als Strahlerbarriere nutzen können.

Angeklagter zeigt sich reumütig

„Lebensgefahr hat nicht bestanden“, versicherte der 42-Jährige. Nach dem Gehörten wirkte der Angeklagte sichtlich erschrocken. Ihm sei die Gefahr nicht bewusst gewesen, gab er zu. Dann entschuldigte er sich beim Piloten. Das Gericht verurteilte den nicht vorbestraften Bergkamener schließlich wegen versuchten gefährlichen Eingriffs in den Flugverkehr zu 4500 Euro Geldstrafe.

Der Richter zeigte sich davon überzeugt, dass der 34-Jährige mit dem, durch die Beweisaufnahme gewonnenen Wissen, nicht mit dem Laser auf den Hubschrauber gezielt hätte. „Definitiv nicht“, bestätigte der Angeklagte.