Mann (70) starb durch Schuss aus Polizeiwaffe Einzige Bodycam war bei Einsatz ausgeschaltet

Mann (70) durch Polizeischuss: Bodycam war beim Einsatz ausgeschaltet
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Der Schuss eines Polizisten in Scharnhorst war ursächlich für den Tod eines Mannes an der Straße Wambeler Holz am Freitag (14.3.): Das ist jetzt durch die Obduktion des 70-Jährigen bestätigt worden.

Staatsanwalt Felix Giesenregen nennt am Montag (17.3.) in Dortmund „inneres Verbluten“ als offizielle Todesursache. Ein Polizist (24) hatte die Dienstwaffe benutzt, als der Mann sich bisherigen Erkenntnissen zufolge mit einem Messer in der Hand auf die Beamten zu bewegt hatte. Der Schuss traf ihn in der Bauchgegend.

Rettungssanitäter bedroht

Der 70-Jährige soll zuvor Rettungssanitäter bedroht haben, die wegen eines medizinischen Notfalls bei dem Mann in das ruhige Wohngebiet in Scharnhorst gerufen worden waren. Dieser soll sich mit einem Stuhl und später dann mit Messer bewaffnet haben.

Die Rettungskräfte verließen daraufhin die Wohnung und riefen die Polizei zur Hilfe. Als sich der 70-Jährige aus wenigen Metern Entfernung mit einem Küchenmesser (20 Zentimeter Klingenlänge) auf die Polizisten zubewegte, fiel der Schuss.

Feuerwehrleute am Freitag (14.3.) an der Straße Wambeler Holz in Dortmund.
Feuerwehrleute am Freitag (14.3.) an der Straße Wambeler Holz in Dortmund. © Philipp Pohl

Bei Nachbarn in Scharnhorst sitzt der Schock tief. Die Ermittlungen der Polizei Recklinghausen laufen derweil weiter und in dem Fall sind noch Fragen offen. Etwa die danach, ob Bodycams der Polizisten näher Erkenntnisse über den Ablauf liefern könnten.

Die Antwort lautet: Das können sie nicht. Laut Felix Giesenregen war ein Beamter mit einer Bodycam ausgerüstet, diese sei jedoch ausgeschaltet gewesen. Die Gründe dafür kennt Giesenregen nicht.

Menschen aus dem Umfeld des Einsatzortes schildern Beobachtungen über die Haltung des Messers in der Hand des Getöteten. So heißt es, dieses sei nach unten gerichtet gewesen. Hierzu sagt Felix Giesenregen am Montag, dass noch nicht alle Zeugenbefragungen abgeschlossen seien.

Kein Taser oder Pfefferspray

Bisher steht nach seinen Erkenntnissen aber fest: Der Mann bewegte sich „unter Vorhalt“ eines Messers auf die Polizisten zu. „Es war also nach vorne gerichtet, in einer Position, die auf einen drohenden Angriff hingewiesen hat“, sagt der Staatsanwalt.

In Reaktionen auf die Meldung kam auch die Frage auf, ob die Polizisten ein sogenanntes milderes Einsatzmittel wie Pfefferspray oder Taser hätten einsetzen können oder dies versucht hätten.

„Ich habe keine Erkenntnisse darüber, dass andere Einsatzmittel verwendet oder angedroht wurden“, sagt Felix Giesenregen. Die Polizisten hätten den Mann aber mehrfach aufgefordert, das Messer niederzulegen und auch den Gebrauch der Schusswaffe angedroht.

Er war daraufhin wieder in Richtung seiner Wohnung gelaufen, habe sich dann aber wieder umgedreht und auf die Polizisten zubewegt.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 17. März 2025.