Nach dem Corona-Schnelltest direkt nach Hause oder abwarten? Das wird in Dortmunds Testzentren unterschiedlich gehandhabt (Symbolbild).

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Stadt gibt Corona-Testzentren wichtige Regel vor - doch sie wird kaum befolgt

rnCoronavirus in Dortmund

Wer in Dortmund ein positives Schnelltest-Ergebnis erhält, muss direkt einen PCR-Test machen lassen. Für den Vorgang gibt es klare Auflagen der Stadt. Doch jedes Testzentrum geht damit anders um.

Dortmund

, 16.06.2021, 10:00 Uhr / Lesedauer: 3 min

Anmelden, Stäbchen rein, Stäbchen raus, zum Abschied die Worte „Ihr Testergebnis kommt in 15 Minuten per Mail“. So läuft der Schnelltest in vielen Dortmunder Corona-Testzentren ab.

Dass das gar nicht erlaubt ist, dürfte für viele Betreiber der Testzentren eine Überraschung sein. Ist es doch Usus, dass die Getesteten schon bei der Terminbuchung ihre Kontaktdaten angeben, damit sie ihr Testergebnis anschließend digital erhalten.

Ergebnis per E-Mail oder App? Fehlanzeige

Oliver Heine stößt diese Handhabe bitter auf. Der Allgemeinarzt aus Aplerbeck legt Wert darauf, dass in seinem Testzentrum alles nach Vorschrift abläuft. „Gute Qualität ist uns wichtig“, erklärt er. Besonders achten Heine und sein Team darauf, dass die Dortmunder, die bei ihm positiv auf Corona getestet werden, auch ausreichend informiert werden - und vor allem kein Ansteckungsrisiko mehr für andere sind.

Oliver Heine, Allgemeinarzt aus Aplerbeck, leitet ein eigenes Corona-Testzentrum, in dem er genau darauf achtet, die Auflagen der Stadt Dortmund umzusetzen - inklusive Wartepflicht für alle Getesteten.

Oliver Heine, Allgemeinarzt aus Aplerbeck, leitet ein eigenes Corona-Testzentrum, in dem er genau darauf achtet, die Auflagen der Stadt Dortmund umzusetzen - inklusive Wartepflicht für alle Getesteten. © Jörg Bauerfeld

Dazu gehört auch, dass alle, die in Heines Testzentrum im Haus Overkamp einen Schnelltest machen lassen, vor Ort auf ihr Ergebnis warten müssen. Anders als in anderen Teststellen werden sie nicht per E-Mail oder App über ihr Testergebnis informiert.

Stattdessen nehmen sie nach dem Abstrich in einem Wartebereich Platz, sobald das Ergebnis vorliegt, werden sie aufgerufen und bekommen ihr Ergebnis schriftlich und mündlich mitgeteilt.

Ein anschließender PCR-Test muss möglich sein

Damit geht Heine ganz im Sinne der Stadt Dortmund vor. Die hat das Betreiben von Testzentren nämlich unter anderem mit der Auflage verbunden, dass die Getesteten vor Ort auf ihr Ergebnis warten müssen - um bei einem positiven Ergebnis direkt den PCR-Test hinterherschieben zu können.

Und darauf sollen sich die Testzentren auch räumlich einstellen: „Zu den Mindestanforderungen zur Einrichtung einer Schnellteststelle gehört, dass ein Wartebereich vorhanden sein muss, in dem der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Wartenden eingehalten werden kann“, heißt es beim Dortmunder Gesundheitsamt.

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Alternativ können die Bürger jedoch auch in der unmittelbaren Umgebung des Zentrums warten, beispielsweise auf dem Vorplatz, wie das Gesundheitsamt gegenüber der Redaktion angibt.

Das Problem: Längst nicht alle Testzentren in Dortmund setzen die Regel um, geschweige denn, dass sie überhaupt von ihr wissen. „Wir haben dazu keinerlei offizielle Mitteilung bekommen“, berichtet Frank Nagorny, der das Testzentrum auf dem Sonnenplatz leitet und erst im Gespräch mit der Redaktion von der Auflage erfahren hat.

„Können die Leute nicht ans Testzentrum ketten.“

Nagorny fährt in seinem Testzentrum ein zweigleisiges System: Wer den Schnelltest-Termin offline bucht, der muss selbstredend auch vor Ort warten, um das Ergebnis zu erhalten. Diese Bürger bleiben dann in der Regel in der Nähe des Testzentrums auf dem Sonnenplatz. Wer seinen Termin jedoch digital über das Buchungsportal vereinbart hat, bekommt das Ergebnis anschließend auch digital übermittelt und muss nicht vor Ort auf das Ergebnis warten.

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„So sind die Leute es gewohnt, so wird es seit Wochen gehandhabt“, erklärt Nagorny. Und fügt hinzu: „Wir können die Leute ja auch nicht ans Zentrum ketten.“ Wer im Zentrum positiv auf Corona getestet wird, der werde umgehend ans Gesundheitsamt gemeldet und bekäme zudem das Angebot, den PCR-Test im selben Zentrum zu machen - so wie es vom Gesundheitsamt gefordert wird.

Einen Wartebereich, wie ihn das Gesundheitsamt fordert, gibt es im Testzentrum am Sonnenplatz nicht. Wer vor Ort auf sein Testergebnis wartet, kann das beispielsweise auf den Bänken am Sonnenplatz tun. „Wir haben ja auch streckenweise ein großes Publikumsaufkommen“, erzählt Nagorny, dessen Testzelt unweit von vielen Restaurants und Kneipen im Kreuzviertel liegt. „Da ergibt es gar keinen Sinn, die Leute bei uns zu sammeln.“

Scharnhorster Apotheke findet Mittelweg

Als das Gesundheitsamt sein Testzentrum vor ein paar Wochen überprüft habe, habe es übrigens keine Beschwerden vonseiten des Amts gegeben, sagt Nagorny - auch nicht über den fehlenden Wartebereich.

Ein ganz anderes Modell gibt es in der Teststelle der Apotheke Ausbüttels in Scharnhorst. Zwar erhalten auch dort die Getesteten ihr Ergebnis digital und werden anschließend nach Hause geschickt. Mit der Auflage der Stadt zur Wartepflicht sei das Vorgehen dennoch konform.

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Denn: „Wir nehmen von vorneherein Proben, die doppelt verwendet werden können“, erklärt Gisela Ausbüttel. Sollte ein Schnelltestergebnis positiv sein, könne direkt eine weitere Probe ans Labor geschickt werden. So könne der verpflichtende PCR-Test gemacht werden, ohne dass die getestete Person noch mal ins Testzentrum kommen muss.

„Es ist also nicht so, dass wir die Maßgabe der Stadt ignorieren, sondern wir denken direkt mit“, erklärt Ausbüttel. Bisher habe sich das System auch bewährt. Auch sie ist der Meinung, dass es keinen Sinn ergebe, die Getesteten vor Ort warten zu lassen, wo sie sich und andere potenziell anstecken könnten.

Kontrollen des Gesundheitsamts

Das Gesundheitsamt führt nach eigenen Angaben stichprobenartige Kontrollen in den Testzentren durch, ob die „Coronateststrukturverordnung“ eingehalten wird. „Dazu gehört auch, ob ein Wartebereich für getestete Personen vorgehalten wird, in dem sich die Personen bis zum Vorliegen ihres Testergebnisses aufhalten können.“

„Das Gesundheitsamt hat keine Information darüber, in welcher Form die Teststellen dies kontrollieren“, heißt es dazu weiter.