Im April blieben Baumärkte während des Lockdowns geöffnet - es kam zu großen Menschenansammlungen. Dies soll sich nun ändern. © Stephan Schütze (Archivbild)
Corona-Pandemie
Dortmund geht in den Lockdown: Was diesmal anders ist als im Frühjahr
Das ganze Land geht in den Lockdown. Vieles ähnelt der Situation im März - doch einige Regeln sind anders als im Frühjahr. Das kommt jetzt auf die Dortmunder zu.
Es hatte sich bereits angedeutet: Am Montag und Dienstag läuft das Leben noch halbwegs normal weiter, ab Mittwoch (16.12.) soll Stillstand in Dortmund herrschen.
Eine zentrale Regelung: Alle Geschäfte außerhalb des täglichen Bedarfs schließen ab Mittwoch. Damit werden Bilder wie der volle Westenhellweg bis mindestens zum 10. Januar der Vergangenheit angehören.
Diesmal schließen auch Baumärkte und Möbelhäuser
Zu den geschlossenen Geschäfte zählen - anders als im Frühjahr - auch Baumärkte oder Möbelhäuser. Im ersten Lockdown hatten sich bei Ikea in Kley oder vor Baumärkten lange Schlangen gebildet.
Körpernahe Dienstleistungen sind untersagt - dazu zählen etwa Friseure oder Nagelstudios. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben laut der Bund-Länder-Konferenz möglich.
In Dortmunder Geschäften wird es kein Feuerwerk geben
An Weihnachten dürfen zu einem Hausstand maximal vier weitere Personen aus dem engsten Familienkreis hinzukommen (Ehegatten oder sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte wie Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige).
Hotels in Dortmund dürfen über die Weihnachtsfeiertage keine Gäste aufnehmen.
Beschlossen ist auch ein Ansammlungs- und Versammlungsverbot an Silvester. Feuerwerk wird es in Dortmunder Geschäften nicht zu kaufen geben. Oberbürgermeister Thomas Westphal (SPD) hatte dies bereits im November gefordert: „Ich bin froh, dass es nun so kommt – besser spät als nie“, sagt der OB.
Kein Alkohol mehr in der Öffentlichkeit
Eine weitere Verschärfung: Der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum ist ab Mittwoch (16.12.) untersagt. Damit wäre auch ein Bier „auf der Hand“, wie es in den vergangenen Wochen der Einschränkungen bei vielen Spaziergängern in Dortmund zu sehen war, ein Verstoß gegen die Regeln und könnte durch das Ordnungsamt geahndet werden. Ob mit verstärkten Kontrollen zu rechnen sein wird, dazu gab es am Sonntag keine Stellungnahme der Stadt.
Offen ist zurzeit noch, wie das Verbot umgesetzt werden soll und ob etwa auch der Verkauf von Alkohol reglementiert wird. Betroffen wäre davon wahrscheinlich auch der Außer-Haus-Verkauf von Glühwein, wie es ihn mittlerweile an mehreren Orten in Dortmund gibt.
Schulen gehen schon am Montag in reduzierten Betrieb
Wie schon bei den bisherigen Beratungen zwischen Bund und Ländern müssen die neuen Vorgaben noch in eine offizielle Verordnung des Landes fließen. Diese soll nach einer Landtags-Sondersitzung am Dienstag (15.12.) vorliegen.
Bereits ab Montag (14.12.) gehen Schulen und Kindergärten in Minimalbetrieb. Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder nach Möglichkeit zuhause zu betreuen. Die Präsenzpflicht für Schüler ist aufgehoben. Eltern- und Lehrervertreter hatten diese Entscheidung als sinnvoll, aber zu kurzfristig eingeschätzt.
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