Zwei BVB-Fans im Treppenhaus des Stadions: Auf einem Flur der Westtribüne ist es zu einem folgenschweren Unfall gekommen (Symbolbild). © dpa

Gerichtsurteil

Fan im BVB-Stadion gestolpert - Gericht spricht ihm Tausende Euro zu

Als noch Fans im Dortmunder Stadion ein BVB-Spiel verfolgen konnten, hat sich ein Mann dermaßen verletzt, dass bis heute Narben bleiben. Jetzt gibt es eine abschließende Gerichts-Entscheidung.

Dortmund

, 18.06.2021 / Lesedauer: 3 min

Vier Jahre danach hat ein BVB-Heimspiel aus dem Jahr 2017 kürzlich das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt. Nach dem Abpfiff ist ein Mann im Stadion gestürzt, als er an einem Brezel-Verkaufsstand vorbeikam. Stromkabel, die auf dem Weg verliefen, waren mit einer Gummimatte abgedeckt.

Der Kläger gibt an, über diese Matte gestolpert und mit dem Gesicht auf einen Stahl-Mülleimer geprallt zu sein. Er hat Riss- und Quetschwunden im Gesicht erlitten, deutliche Narben sind geblieben.

Fast 10.000 Euro waren gefordert

Der Mann verlangt von der Standbetreiberin Schmerzensgeld und Schadensersatz von fast 10.000 Euro. Doch die Gegenseite meint, der Mann sei nicht an der Matte, sondern nur in der Nähe gestolpert.

Das Landgericht Dortmund hatte im Februar 2020 bereits festgestellt, dass dem Kläger durchaus ein Anspruch auf Zahlungen zustehe. Dieser Anspruch sei aber um ein Drittel zu reduzieren. Die Gummimatte habe sich - so das Landgericht - mit Rissen und Wellenbildungen in einem derart schlechten Zustand befunden, dass sie so nicht mehr hätte verwendet werden dürfen.

Es müsse davon ausgegangen werden, dass der Mann auch tatsächlich über diese Matte gestolpert ist, heißt es nach Zeugenbefragungen. Der Kläger habe aber durch Nachlässigkeit zu seinem Sturz beitragen, weshalb er sich ein Mitverschulden von einem Drittel anrechnen lassen müsse. Er habe

erkennen können, dass an der Stelle eben die Matte gelegen habe. Zur Höhe des konkreten Anspruchs hat das Gericht noch keine Entscheidung getroffen.

Gegen dieses Urteil des Landgerichts hat sich die Standbetreiberin mit ihrer Berufung gewandt, die sie allerdings wieder zurückgenommen hat, nachdem die nächsthöhere Instanz in Hamm auf fehlende Erfolgsaussichten hingewiesen hatte.

Diese Matte durfte nicht verwendet werden

Es habe die Pflicht bestanden, das quer durch den Fußgängerbereich über den Boden verlaufende Stromkabel durch geeignete Maßnahmen abzusichern, weil es eine Stolperfalle dargestellt habe, heißt es.

Hierzu sei eine Gummimatte zwar grundsätzlich geeignet. Allerdings habe diese Matte im Randbereich nicht flach auf dem Boden gelegen, sondern Bögen geworfen, weshalb das Risiko bestanden habe, dass die in großer Zahl aus dem Stadion strömenden Fußballfans in dichtem Gedränge die Gefahr nicht hätten erkennen können.

Die Matte habe eine neue Gefahrenquelle geschaffen. Das dem Kläger vorzuwerfende Mitverschulden ist auch aus Sicht des Oberlandesgerichts mit einem Drittel korrekt angesetzt.

Seit dem Vorfall sind in dem Stadion laut Gericht übrigens keine Kabelmatten mehr verwendet worden. Die Verkaufsstände standen nur noch direkt vor Stromquellen oder wurden über oberirdische Leitungen versorgt.

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