Jagdhund-Ausbildung
Hunde regelmäßig auf Füchse gehetzt? Druck aufs Veterinäramt steigt
In einem Dortmunder Teckelklub werden Füchse gehalten, um Hunde für die Jagd auszubilden. Nach einer Strafanzeige wegen Tierquälerei hatte die Politik dazu Fragen an das Veterinäramt.
Auslöser war Anfang dieses Jahres eine Strafanzeige der Tierrechtsorganisation Peta wegen Tierquälerei. Die Anzeige richtete sich gegen den „Deutschen Teckelklub“ (DTK) Dortmund 1 e.V. in Westerfilde. Der Hundeklub im Dortmunder Westen betreibt nicht-öffentlich eine sogenannte Schliefenanlage.
Eine Schliefenanlage besteht aus meist unterirdischen Tunnelsystemen und Käfigen. In die würden Füchse getrieben, um Hunde für die Jagd „scharfzumachen“, heißt es in einer Pressemitteilung von Peta. Zwar hätten die Tiere keinen direkten Kontakt. Trotzdem würden Hunde als „Feinde“ die eingesperrten Füchse in Todesangst versetzen.
Die Tierschutzpartei, die im Dortmunder Rat zur Fraktion Die Linke+ gehört, griff das Thema im vergangenen Februar auf und richtete unter anderem Fragen zur Haltung der Füchse an das Veterinäramt. Das Amt erklärte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass die Schliefenanlage des DTK Dortmund 1 bekannt sei und man nach Bekanntwerden der Vorwürfe eine Besichtigung vor Ort unternommen habe, aber nicht zuständig sei. Es gebe keine Überwachungspflicht. Der Betrieb von Schliefenanlagen ist in Nordrhein-Westfalen erlaubt.
Vier Füchse leben in der Anlage
Den Grünen im Bürgerdienste-Ausschuss reichte das nicht. Sie hakten weiter nach. Sie wollten unter anderem wissen, wie viele Füchse in der Anlage gehalten werden.
Laut Veterinäramt leben vier Füchse in der Schliefenanlage. Weiter teilte das Amt dem Ausschuss mit: „Da bislang kein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt, gab es auch keine Grundlage, den Betrieb der Schliefenanlage bzw. die Fuchshaltung zu untersagen.“
Das sehen allerdings Peta, die Tierschutzpartei und auch die Grünen anders und stützen sich dabei auf ein Rechtsgutachten der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutz (DJGT). Das kommt zu dem Schluss, dass der Betrieb von Anlagen zur jagdlichen Ausbildung von Hunden für die Fuchsjagd aus tierschutzrechtlichen Gründen untersagt werden kann.
Leiden ist nicht erforderlich
Die Juristen kommen zu dem Schluss, dass in Schliefenanlagen gehaltene Füchse in der Regel nicht tierschutzgerecht gehalten werden und ihnen ohne vernünftigen Grund erhebliche und sich wiederholende und länger anhaltende Leiden zugefügt werden. Dieses Leiden sei nicht erforderlich, da es Alternativen für die Jagdhundeausbildung gebe, die es nicht erforderten, einen auszubildenden oder zu prüfenden Hund auf einen lebenden Fuchs zu hetzen, so das Gutachten.
„Bislang konnte das Veterinäramt keine länger anhaltenden oder sich wiederholende Leiden bei den Füchsen feststellen“, hält die Stadtverwaltung dagegen. Die Nutzung der Schliefenanlage in Westerfilde werde dokumentiert. Sie werde etwa ein- bis zweimal im Monat genutzt, mit jeweils einem Durchgang pro Fuchs.
Für die Grünen war diese Antwort „sehr oberflächlich“, kritisierte Ratsfrau Lisa Denzel in der Ausschusssitzung am Dienstag (10..5.). Sie wollte wissen, auf welcher Basis die Begehung der Anlage durch das Veterinäramt erfolgt sei. Ein- bis zweimal im Monat einen Hund auf einen Fuchs zu hetzen, sei „schon regelmäßig und dauerhaft“.
Ordnungsamtsleiterin will Fragen schriftlich
Uwe Martinschledde (Die Linke+) fragte: „Wenn keine Überwachungspflicht vorliegt, wie kann das Veterinäramt dann sagen, dass es keine Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gibt?“
Beate Siekmann, Chefin im Ordnungsamt, blieb diese Antworten zunächst schuldig. Sie wollte die Fragen schriftlich haben – um sie dann zur nächsten Sitzung schriftlich zu beantworten. Das soll nun geschehen.
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