Das ändert sich für Dortmunder Mieter und Hausbesitzer mit der neuen Grundsteuer

© Oskar Neubauer

Das ändert sich für Dortmunder Mieter und Hausbesitzer mit der neuen Grundsteuer

rnGrundsteuerreform

Das umstrittene Gesetz zur Grundsteuer wird nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen. Dortmunder Hausbesitzer und Mieter fragen sich: Wird es teurer? Hier ist die Antwort der Stadt.

Dortmund

, 30.06.2019, 04:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Während der Bundestag noch über die vom Bundeskabinett vor wenigen Tagen verabschiedete Grundsteuer-Reform berät, hat die Dortmunder Stadtkasse bereits einen Fahrplan zur Umsetzung erstellt. Danach ist jetzt schon klar: Das Gesamtaufkommen der Grundsteuer für die Stadt bleibt mit prognostizierten rund 125 Millionen Euro für das Jahr 2025 im Vergleich zum alten Modell unverändert (aktuell sind es 122,3 Millionen Euro), doch der Einzelne zahlt vermutlich mehr – oder auch weniger. „Grundstücksbezogen wird es höchstwahrscheinlich zu Veränderungen kommen“, teilt Stadtsprecher Michael Meinders auf Anfrage mit.

Die Reform der Grundsteuer trifft nicht nur die Grund- und Hausbesitzer, sondern auch die Mieter; denn die Vermieter können die Kosten über die Betriebskosten auf die Mieter abwälzen. Die genaue Höhe der Grundsteuer legen die Kommunen über sogenannte Hebesätze fest.

Rund 200.000 Häuser und Grundstücke betroffen

In Dortmund sind rund 200.000 Grundstücke und Häuser betroffen. Wird die ab 2025 geltende Grundsteuer-Reform bis Jahresende beschlossen, muss das Finanzamt die neuen Einheitswerte dafür ermitteln. Das soll bis Ende 2021 passiert sein. Im Anschluss kann die Stadtkasse ab 2022 den Hebesatz errechnen, der notwendig ist, um am Ende für die Stadt auf die gleiche Gesamtsumme zu kommen wie beim alten Modell. „Aufkommensneutral“ nennt man das. Nach Einschätzung der Stadtkasse liegen frühestens im Laufe des Jahres 2022 die Daten vor, die sie für erste Prognose zum künftigen Hebesatz braucht.

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Der Eigentümerverband Haus und Grund hat berechnet, dass eine Reform der Grundsteuer allein nach dem Modell von Bundesfinanzminister Scholz anders als sein Versprechen zu erheblichen Mehrbelastungen von Mietern und Eigentümern führt. „Das ließe sich nur durch eine entsprechende Senkung des Hebesatzes in Dortmund verhindern“, gibt der Dortmunder Hauptgeschäftsführer von Haus und Grund, Michael Mönig, zu bedenken.

Brief an den Oberbürgermeister zur Grundsteuer

Allerdings sollen die Bundesländer die Möglichkeit bekommen, auch eine jeweils eigene Gesetzgebung zur Grundsteuer zu verabschieden. Dafür müsste aber das Grundgesetz geändert werden. Und ob die Opposition in Berlin da mitspielt, ist noch nicht ausgemacht. Zudem hat sich die Landesregierung noch nicht dazu geäußert, nach welchem Modell die Grundsteuer in NRW berechnet werden soll.

Unabhängig davon hatte Haus und Grund Mitte Mai bereits einen Brief an Oberbürgermeister Ullrich Sierau geschickt und darin gefragt, ob die Stadt beabsichtige, den Hebesatz der Grundsteuer nach einer Reform so anzupassen, dass das Grundsteueraufkommen für Dortmund insgesamt in etwa gleich bleibt. Bei allen Unsicherheiten – zumindest das ist nun klar.