Coronavirus: Was ist Ostern draußen und drinnen erlaubt und was nicht?

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Coronavirus: Was ist Ostern draußen und drinnen erlaubt und was nicht?

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Abstand halten und zu Hause bleiben – diese Maßnahmen gegen das Coronavirus sind bekannt. Doch mit Blick auf Ostern herrscht Unsicherheit zum Kontaktverbot. Was darf ich draußen und was drinnen?

Dortmund

, 09.04.2020, 09:00 Uhr / Lesedauer: 2 min

Gerade vor dem Osterfest fragen sich viele Dortmunder, ob sie, wenn sie denn wollten, Familienangehörige besuchen, nach Hause einladen oder sich mit ihnen irgendwo draußen treffen dürfen. Hier sind ein paar Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Eines vorweg: Nach wie vor gelten die bekannten Regeln: Abstand halten, mindestens 1,5 Meter, besser 2 Meter, und so wenig sozialen Kontakt zu anderen wir möglich. Das alles dient dazu, Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Was darf ich draußen?

Es gibt keine Ausgangssperre in Deutschland, aber ein Kontaktverbot, das von der Stadt in eine Rechtsverordnung umgesetzt wurde. Danach sind zunächst bis zum 19. April Ansammlungen von mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel untersagt.

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Man darf also mit nur einer anderen Person zusammen spazieren gehen oder in der Öffentlichkeit herumstehen.

Ausgenommen sind:

  • Verwandte in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen
  • die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen
  • zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen
  • die Nutzung von Bus und Bahn.

Darüber hinaus sind Grillen, Picknicken und Rauchen von Shishas von mehreren Personen im öffentlichen Raum verboten.

Individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie Gassigänge bleiben weiter möglich – aber eben nur individuell und unter Einhaltung der Abstandsregeln zu anderen.

Was darf ich drinnen?

In dem Beschluss von Bund und Ländern zum Kontaktverbot ist die Zwei-Kopf-Regel für drinnen nicht ausdrücklich genannt. „Im privaten Umfeld zu Hause gibt es keine Verbote und Beschränkungen“, sagt der Dortmunder Rechtsdezernent Norbert Dahmen.

Er betont aber im selben Atemzug, dass auch drinnen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden sollten.

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Dahmen: „Ich empfehle jedem der Gesundheit wegen, besucht eure Enkel nach Ostern.“ Auch wenn ein Familientreffen zu Hause zu groß werde, könnten Polizei und Ordnungsamt eine Untersagungsverfügung aussprechen, insbesondere, wenn sich Nachbarn beschwerten. Gruppen feiernder Menschen – auch im Privaten – sind laut Beschluss von Bund und Ländern „inakzeptabel“.

Noch mehr häufig gestellte Fragen und Antworten rund um Corona gibt es auf der Website der Stadt Dortmund.