Friseurmeisterin Ulrike Wernicke setzt weiterhin auf die Maskenpflicht in ihrem Salon. Bei ihren Kunden muss sie dafür keine Überzeugungsarbeit leisten.

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Dortmunder Friseurin verlängert Maskenpflicht – Kunden: „Das ist vernünftig“

rnNeue Corona-Regeln

Die Maskenpflicht in Innenräumen gilt nur noch in wenigen Bereichen. Eine Dortmunder Friseurin setzt in ihrem Salon trotzdem weiterhin auf den Mundschutz – und bekommt Applaus von ihren Kunden.

Oespel

, 08.04.2022, 17:55 Uhr / Lesedauer: 2 min

Für die Dortmunder Friseurmeisterin Ulrike Wernicke stand schon vor Einführung der neuen Coronaschutzverordnung am 3. April 2022 fest: Weder Personal noch Kunden werden in ihrem Salon zukünftig auf das Tragen von Medizin- oder FFP2-Masken verzichten. Freundlich weist sie darauf auf einem Schild an der Eingangstür von „Abschnitt 34“ in Dortmund-Oespel hin.

Für sie spielt es keine Rolle, dass die NRW-Verordnung aktuell die „Basisschutzmaßnahmen nur noch für die besonders infektionsriskanten Bereiche“ vorschreibt. So gilt die Maskenpflicht ausschließlich in Bussen und Bahnen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen wie Obdachlosenunterkünften oder Sammelunterkünften etwa für Flüchtlinge.

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Friseure können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen

Allerdings: Friseure oder Einzelhändler können von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auf das Tragen einer Maske bestehen. Genau das macht Ulrike Wernicke – und erntet dafür große Zustimmung bei ihren Kunden. „Bei körpernahen Dienstleistungen ist das sehr vernünftig“, sagt ein Kunde, der am Donnerstag (7.4) nach dem Haarewaschen gerade Platz vor dem großen Spiegel genommen hat.


Im Salon "Abschnitt 34" besteht weiterhin Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden. Nach Möglichkeit werden auch Abstände von 1,5 Metern eingehalten, was allerdings nicht immer gelingt.

Im Salon "Abschnitt 34" besteht weiterhin Maskenpflicht für Mitarbeiter und Kunden. Nach Möglichkeit werden auch Abstände von 1,5 Metern eingehalten, was allerdings nicht immer gelingt. © Beate Dönnewald

Ein Stück entfernt sitzt eine Kundin, die sich ihre Haare färben lässt. „Ich hätte das auch freiwillig gemacht. Beim Einkaufen trage ich ebenfalls weiterhin eine Maske“, betont sie.

Ulrike Wernicke hört das nicht zum ersten Mal. „Alle meine Kunden reagieren so“, sagt sie erleichtert. Weil ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern in ihrer Branche oft nicht einzuhalten sei, gehe ihrer Meinung nach kein Weg am Maske-Tragen vorbei. Wie lange, das bleibe abzuwarten.

Friseurmeisterin will Mitarbeiter, Kunden und Familien schützen

Ihr sei es wichtig, ihre Mitarbeiter und Kunden, aber auch die Familien zu Hause vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Und mit dieser Meinung sei sie nicht allein. Viele Kollegen, mit denen sie sich austausche, hielten es genauso, sagt die Oespeler Friseurmeisterin. „Allerdings tragen wir OP-Masken, die sind angenehmer.“ Oute sich ein Kunde als nicht-geimpft, griffen sie zur FFP2-Maske.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) schreibt genau diesen Weg vor. Am 4. April hat sie die Corona-Arbeitsschutzbedingungen aktualisiert. Die Maskenpflicht für Friseure bleibe deutschlandweit bestehen, heißt es darin.

Wenn in der regional gültigen Landesverordnung nichts Strengeres vorgegeben sei, sollten Kunden und Friseure mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) tragen, so die BGW. Sollten Kunden freiwillig keine Masken tragen, dann müssten Friseure mindestens eine FFP2-Maske oder eine ähnliche Atemschutzmaske (ohne Ausatemventil) tragen. Da in NRW vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden darf, dürfte hier dieser Fall allerdings gar nicht erst eintreten.