Am Montag (31.1.) wollen Impf- und Coronamaßnahmen-Gegner wieder in Dortmund demonstrieren. Gegen die Auflagen haben sie geklagt.

© Oliver Schaper (Archiv)

Corona-Demo in Dortmund: Entscheidung über Klage ist gefallen

rnImpfgegner und Corona-Leugner

Wegen „unzumutbarer“ Auflagen wurde zuletzt eine Demo von Impf- und Coronamaßnahmen-Gegnern in Dortmund abgesagt. Sie haben gegen die Stadt Dortmund geklagt. Nun liegt eine Entscheidung vor.

Dortmund

, 31.01.2022, 12:59 Uhr / Lesedauer: 2 min

Update 16.30 Uhr:

Am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ist am Montagnachmittag eine Entscheidung zum Eilantrag der Demo-Anmelderin gefallen. Demnach bleiben weite Teile der Ordnungsverfügung der Stadt Dortmund gültig. Ein Teil der Regeln verstößt aber gegen ein Grundrecht, so das Gericht.

Das Gericht hat die 3G-Regelung bei den Versammlungen für rechtens erklärt. Es sei ebenso zumutbar, dass die Anmelderin ab einer Zahl von mehr als 750 Teilnehmenden stichprobenartige Kontrollen von Impf- oder Teststatus vornehmen müsse.

Jedoch: Eine Liste der kontrollierten Personen inklusive deren Anschriften zu führen, wie es das Dortmunder Ordnungsamt gefordert hatte, ist nach Auffassung des Gerichts ein unzulässiger Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

Wolfgang Thewes, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, erläutert den Beschluss: „Leute müssen befürchten, registriert zu werden und werden deshalb möglicherweise dadurch abgeschreckt, zu der Versammlung zu kommen. Das darf man nicht verlangen.“

Ebenfalls korrigiert werden muss eine zu allgemein formulierte Regelung zu Zwangsgeldern, falls der 3G-Nachweis ausbleibt.

Die Versammlung darf damit stattfinden. Überschreitet die Teilnehmerzahl wie zuletzt am 17.1. die Zahl von 750 Menschen, gilt die 3G-Regel. Wie der Nachweis vor Ort genau aussehen muss, entscheidet das Dortmunder Ordnungsamt in Absprache mit der anmeldenden Person vor Ort.

Ursprünglicher Artikel (Stand 13 Uhr)

Erst sagten sie eine Demo wegen zu strenger Auflagen ab, eine Woche später sollte dann die nächste Versammlung unter ebendiesen Auflagen stattfinden. Es machte den Anschein, als ob sich die Dortmunder Impfgegner und Coronaleugner mit den Auflagen für Demonstrationen unter der aktuell geltenden Corona-Schutzverordnung arrangiert hätten.

Offenbar aber doch nicht: Die Anmelderin Janine B. hat per Eilantrag Klage gegen die Stadt Dortmund eingereicht. Das geschwärzte Schreiben hat sie selbst in einem Telegram-Chat der Dortmunder Corona-Demonstrierenden hochgeladen. Dort hatte sie auch zuvor für die Klage um Spenden gebeten.

Eilantrag für Demo am Abend

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigte unserer Redaktion am Montagmorgen (31.1.), dass der Eilantrag eingegangen sei und noch am selben Tag darüber entschieden werde.

Es geht speziell um die 3G-Regeln für eine geplante Demonstration am Montagabend. Stadtsprecher Maximilian Löchter teilte unserer Redaktion im Vorfeld bereits mit, dass diese laut Corona-Schutzverordnung wie folgt seien: 3G gilt ab 750 Teilnehmenden, das muss stichprobenartig durch Ordnerinnen und Ordner der Demo überprüft werden. Diese Kontrollen müssen für das Ordnungsamt nachvollziehbar seien, zudem gilt eine Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

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Die Höhe der Stichprobe wurde von der Stadtverwaltung in Absprache mit dem Gesundheitsamt auf 10 Prozent festgelegt. Die 3G-Stichprobe soll als Liste erstellt werden, die dann von der Anmelderin dem Ordnungsamt vorgezeigt werden soll.

Vorwurf: Auflagen verstoßen Versammlungsfreiheit

In dem Eilantrag wird auf mehreren Seiten argumentiert, warum die Auflagen rechtswidrig seien und deshalb aufgehoben werden sollen. Die Klägerin beruft sich auf die Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes, wobei die 3G-Regelung aber eine Zugangskontrolle darstelle. Die Stichproben-Liste mit den persönlichen Daten der Teilnehmenden verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung, die Kontrolle sei für die Anmelderin Janine B. nicht möglich, da ihr dazu die Befugnisse fehlten.

Zudem wird der Stadt vorgeworfen, dass die 10-Prozent-Stichprobe nur angekündigt und erst zum Zeitpunkt der Demonstration offiziell erlassen werde, damit diese nicht anfechtbar sei.

Stadtsprecher Maximilian Löchter erklärte unserer Redaktion am Montagmittag auf Anfrage: „In dem Eilverfahren wird das Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit heute Nachmittag eine Entscheidung treffen, da die geplante Versammlung ja schon heute Abend stattfinden soll.“