Corona ist auch in das Anmeldeverfahren für Schulanfänger in Grundschulen gegrätscht.

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Corona ändert das Verfahren zur Anmeldung an der Grundschule

rnSchulanfänger

Bislang konnten Dortmunder Eltern bei der Anmeldung ihrer Kinder zur Grundschule das Gespräch mit der Schulleitung suchen – persönlich oder per Telefon. Wegen Corona gibt es ein neues Verfahren.

Dortmund

, 16.09.2020, 13:00 Uhr / Lesedauer: 1 min

Das Anmeldeverfahren zur Einschulung von i-Männchen in Dortmund wird zum Schuljahr 2021/2022 anders ablaufen als in der Vergangenheit. Grund ist die Corona-Pandemie.

Persönliche Kontakte sollen möglichst vermieden werden. Bislang hätten Schulleiter Elternfragen zur Einschulung telefonisch oder nach Terminabsprache in einem persönlichen Gespräch in der Schule beantwortet, berichtet Stadtsprecherin Anke Widow auf Anfrage. Dabei erfolgte in der Regel auch die Anmeldung.

In diesem Jahr wird es unpersönlicher. Eltern, deren Kinder zum Schuljahr 2021/22 schulpflichtig werden, erhalten mit dem Informationsschreiben des Schulverwaltungsamtes einen Anmeldebogen, mit dem sie sich in der von ihnen gewünschten Grundschule anmelden können. Die Anmeldung soll bis zum 31. Oktober 2020 erfolgen und ist nur an einer Grundschule möglich.

Rund 5600 Schulanfänger

Die Schulverwaltung erwartet zum neuen Schuljahr rund 5.600 Schulanfänger. Alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2014 und 30. September 2015 geboren wurden, werden nächstes Jahr schulpflichtig. Auf Wunsch der Eltern können auch Kinder, die nach dem 30. September 2015 geboren sind, vorzeitig eingeschult werden, sofern sie „schulfähig“ sind.

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Über die Schulfähigkeit entscheidet die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Fragen in diesem Zusammenhang können interessierte Erziehungsberechtigte telefonisch mit der Schulleitung der ausgewählten Grundschule klären.

Der für die Anmeldung notwendige Anmeldebogen ist über die Grundschulen erhältlich oder kann auf www.dortmund.de/schule heruntergeladen werden.

Schülerfahrtkosten

Grundsätzlich können Erziehungsberechtigte die Grundschule für ihr

Kind frei wählen. Ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nur für die

nächstgelegene Grundschule im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.

Auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Schülerfahrtkostenübernahme ist nur der Weg zur nächstgelegenen Schule maßgebend. Schülerfahrtkosten werden bis zur nächstgelegenen Grundschule übernommen, sofern der Schulweg in der einfachen Entfernung mehr als zwei Kilometer beträgt.

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Informationen zum Anmeldeverfahren erhalten Erziehungsberechtigte

unter www.dortmund.de/schule oder beim Schulverwaltungsamt unter

der Rufnummer 50-2 76 61 oder per Mail unter einschulung@stadtdo.de. Fragen zur Einschulung selbst beantworten die Schulleitungen.