Bundesgerichtshof entscheidet über Dortmunder Neonazis Polizeipräsident äußert sich zu Urteil

Bundesgerichtshof entscheidet über Dortmunder Neonazis
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Fünf Jahre nach einer schlagzeilenträchtigen Neonazi-Demo in Dortmund ist das Gerichtsurteil gegen vier Teilnehmer jetzt rechtskräftig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (31.10.) mitgeteilt.

Demnach waren die Angeklagten zu Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro verurteilt worden, weil sie bei einer Kundgebung der Partei „Die Rechte“ im Jahr 2018 laut und rhythmisch skandiert hatten: „Wer Deutschland liebt, ist Antisemit.“

Die Angeklagten hätten damit zum Hass gegen Mitbürger jüdischen Glaubens aufstacheln wollen, urteilte das Landgericht Dortmund im Mai 2022. Die Angeklagten hatten dagegen geltend machen wollen, die Parole sei von der Meinungsfreiheit gedeckt und legten Revision ein.

Diese verwarf der Bundesgerichtshof in Karlsruhe allerdings nun. Die Überprüfung habe keinen Rechtsfehler ergeben.

Demo wurde nicht abgebrochen

Die Demo, bei der etwa 70 Teilnehmer mit Reichsflaggen und Pyrotechnik durch Marten gezogen waren, hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die Polizei Dortmund war anschließend in die Kritik geraten, weil sie nicht eingeschritten war und die Demonstration abgebrochen hatte.

Am Donnerstag (2.11.) äußerte sich Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange per Pressemitteilung zur BGH-Entscheidung. „Unser Rechtsstaat hat bis in die letzte Instanz verdeutlicht, wo in der Demokratie die Grenzen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit verlaufen“, wird er zitiert.

Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten hat das Landgericht Dortmund in der Konzerthalle FZW getagt.
Wegen der vielen Verfahrensbeteiligten hat das Landgericht Dortmund in der Konzerthalle FZW getagt. © picture alliance/dpa

Nach der Demonstration habe die Polizei „Strafverfahren und akribische Ermittlungen mit einer umfangreichen Beweissicherung“ eingeleitet. Dies sei maßgeblich dafür gewesen, dass die Volksverhetzung nicht ungestraft blieb.

Der Beschluss sei für die Polizei Dortmund „von zentraler Bedeutung“. Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Nahen Osten und der hiesigen Diskussionen sowie Demonstrationen dazu sei der Beschluss relevant. „Der Rechtsstaat schützt vor antisemitischem Hass und dem Aufbau von einschüchternden Drohkulissen“, so Lange: „Egal, aus welcher Richtung der Hass kommt.“

„Hoher Strafverfolgungsdruck“

Die Polizei schreibt in der Pressemitteilung zum Thema außerdem über Erfolge im Kampf gegen Rechtsextremismus in der Stadt. Die damals aufgetretene Partei „Die Rechte“ sei inzwischen nicht mehr in Dortmund aktiv. Unter dem Namen „Heimat Dortmund“ gibt es stattdessen jetzt einen Kreisverband der Partei NPD, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

Polizeipräsident Lange kündigt an: „Die Dortmunder Polizei hält den hohen Strafverfolgungsdruck gegen die Szene weiterhin aufrecht.“

Mit Material von dpa

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