Ein Totenkopf mit Wehrmachtshelm, zwei Siegrunen wie im Abzeichen der Schutzstaffel (SS) und ein dickes Hakenkreuz auf der Brust. So tätowiert ist ein Mann mit nacktem Oberkörper auf einem Foto zu sehen, das eine Dortmunder Antifa-Gruppe nach dem heißen Ferienbeginn veröffentlicht hat.
Das Bild soll vom Ufer des Dortmund-Ems-Kanals stammen. Wegen des Blickwinkels ist es nicht vollständig erkennbar, aber der Sitznachbar des abgebildeten bekannten Neonazis hat offenbar ebenfalls ein Hakenkreuz auf dem Oberschenkel verewigt.
Die Antifa-Aktivisten, die das Bild zur Aufklärung verbreiten wollen, schreiben von einem in letzter Zeit etablierten „Hotspot“ der Faschisten dort am Kanal. Auf die Frage, welche Erkenntnisse die Polizei Dortmund über diese mutmaßliche Entwicklung hat, heißt es, es sei bekannt, dass auch Rechtsextreme die Wiesen am Kanal im Sommer nutzen.
„Ein Ermittlungsverfahren gegen die dort abgebildeten und polizeilich bekannten Rechtsextremen wurde eingeleitet“, sagt Polizei-Sprecher Torsten Sziesze. Dabei werde derzeit auch geklärt, ob es sich um ein aktuelles Bild handelt. Im Raum stehe das „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen“.
Drei Jahre Gefängnis möglich
Wer gegen das Gesetz verstößt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Es genüge auch eine Abbildung, „die zum Beispiel auf einige Meter Entfernung auf Passanten optisch wie ein Hakenkreuz wirkt“, so das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Dazu gehören auch Varianten etwa mit fehlenden Strichen des Hakenkreuzes. Strafbar ist laut Verfassungsschutz beispielsweise auch die Darstellung des Porträts von Adolf Hitler auf T-Shirts oder in Zeitschriften „mit rechtsextremistischen Tendenzen“.
Verfassungswidrige Organisationen
Die Behörde stellt klar, dass symbolträchtige Kennzeichen wie Hakenkreuz und Siegrune „dem Ziel dienen, dass verfassungswidrige Organisationen trotz ihrer Verbote ungehindert ihre Wiederbelebung betreiben können“.
So ein Tattoo auf der Haut zu tragen, sei währenddessen nicht grundsätzlich strafbar, heißt es vom Deutschen Anwaltverein: „Strafbar ist es aber, diese Tattoos öffentlich zu zeigen.“
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