
© Michael Schnitzler
Explosion in Thier-Galerie: Prozess gegen Youtuber geht schneller voran als gedacht
Thier-Galerie
Für Hunderte Dortmunder war es ein Schock: Während sie in der Thier-Galerie einkauften, explodierte ein Böller und verbreitete Panik. Der mutmaßliche Anstifter steht nun vor Gericht.
Im Fall der Böller-Explosion in der Thier-Galerie im Dezember 2018 fällt am Freitag (16. August) das Urteil. Das teilte die Vorsitzende Richterin am Mittwoch (14. August) im Anschluss an den ersten Prozesstag mit.
Angeklagt sind der 17-jährige Wolfsburger Jounes A. und ein 18-jähriger Freund wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung und Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Die Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Wolfsburg fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, da beide Täter zur Tatzeit noch minderjährig waren.
Den beiden vorbestraften Angeklagten wird vorgeworfen, am 15. Dezember 2018 gegen 17.40 Uhr in der sehr gut besuchten Thier-Galerie eine Massenpanik ausgelöst zu haben. Das Duo habe andere Jugendliche angestiftet, einen sogenannten Polen-Böller zu zünden. Die Jugendlichen, die den Böller gezündet hatten, sind mittlerweile angeklagt worden.
Staatsanwaltschaft: 24 Personen durch Böllerknall verletzt
Durch die Aktion wurden nach Angaben der Staatsanwaltschaft 24 Personen verletzt. Der 17-jährige Jounes A. gilt als Drahtzieher. Er wollte ein Video für seinen Youtube-Kanal drehen und damit Geld verdienen, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der 18-Jährige soll als Helfer die Tat gefilmt haben.
Knapp über drei Stunden dauerte die Verhandlung am Mittwoch. Zum Verlauf machte die Richterin keine näheren Angaben. Nur soviel: Zeugen mussten nicht gehört werden. Staatsanwalt und Verteidigung hielten bereits ihre Plädoyers. Das spricht dafür, dass die Angeklagten ein Geständnis ablegten.
Der Wolfsburger, der von seinem Vater begleitet wurde, ist wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung vorbestraft. Er verbüßte bereits an einem Wochenende einen Freizeitarrest. Der 18-Jährige, der von seiner Mutter vor Gericht moralische Unterstützung erhielt, ist ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt. Er musste wegen vorsätzlicher Körperverletzung eine Geldstrafe zahlen.