Nach Mouhameds Tod - jetzt Bodycams für alle Polizisten Finden Sie die Regel gut, Herr Seiler?

Folge aus Mouhameds Tod: Alle NRW-Polizisten müssen jetzt Bodycams tragen
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Auch fast acht Monate nach dem Tod des 16-jährigen Mouhamed D. beschäftigt der eskalierte Polizeieinsatz weiter die Politik. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hat nun eine Tragepflicht für Bodycams bei der Polizei angekündigt. Dies begründete er im Innenausschuss des Landtags am Donnerstag (23.3.) mit dem Dortmunder Fall.

Bislang waren die Kameras als freiwilliges Werkzeug für die Einsatzkräfte gedacht. In brenzligen Situationen können sie die Aktivierung ankündigen, um Angriffe zu verhindern. Wenn das Gegenüber weiß, dass es gefilmt wird, überlegt es sich eine Attacke zweimal, so der Gedanke dahinter.

Die Dokumentation von Fehlverhalten der Polizei ist auch weiterhin nicht der Haupt-Einsatzgrund. Eine Pflicht, die Kamera jederzeit anzuschalten, werde es aus rechtlichen Gründen nicht geben. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur könnte die Tragepflicht bereits im April kommen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüße die Regeländerung, sagt der Vorsitzende der Kreisgruppe Dortmund, Torsten Seiler. „Eine eingeschaltete Bodycam dient nicht nur dem Schutz von Polizeibeamtinnen und -beamten bei einer kritischen Einsatzsituation, sondern ermöglicht zugleich eine transparente Aufklärung zurückliegender Vorfälle.“

„Teilausschnitt der Realität“

Auch bei eingeschalteter Kamera müsse aber berücksichtigt werden, „dass diese nur einen Teilausschnitt der Realität vor Ort aufzeichnet“. Auch was außerhalb des Kamera-Blickfelds, etwa verdeckt oder hinter den Einsatzkräften passiert, könne für ihr Verhalten von Bedeutung sein.

Unter Dortmunder Polizeikräften ist in den vergangenen Monaten zu hören gewesen, dass die Meinungen zu einer dauerhaften Nutzungspflicht auseinandergehen. Die einen sagen, mit vorbildlichem Verhalten haben sie nichts zu verbergen. Die anderen führen an, dass Persönlichkeitsrechte so wichtig seien, dass nicht jede Verkehrskontrolle gefilmt werden sollte.

Mouhameds Tod nicht gefilmt

Torsten Seiler weicht der Frage nach seiner Meinung dazu bewusst etwas aus. Er sei nicht gegen eine Nutzungspflicht in bestimmten Bereichen, sehe aber die rechtlichen Schwierigkeiten in manchen Einsatzfeldern.

Im Fall des getöteten Mouhamed D. hatten Polizisten zwar Bodycams dabei, aber nicht eingeschaltet. Sie wurden zu seiner Wohngruppe in der Nordstadt gerufen, weil der 16-Jährige zunächst gedroht haben soll, sich mit einem Messer selbst zu töten. Der Einsatz eskalierte, ein Polizist erschoss Mouhamed schließlich mit seiner Maschinenpistole. Für die kommenden Monate wird der Prozessbeginn gegen fünf Beteiligte erwartet.

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