Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft gegen fünf Polizeibeamte (28, 29, 31, 32, 55) im Zusammenhang mit dem Tod des 16-Jährigen Mouhamed D. liegt der Fall beim Landgericht Dortmund.
Aktuell können die Verteidiger noch Stellungnahmen zur Anklageschrift abgegeben. Die offizielle Entscheidung über die Eröffnung eines Hauptverfahrens wird die zuständige Kammer am Landgericht danach treffen.
Auf Anfrage dieser Redaktion gibt Landgerichts-Sprecherin Nesrin Öcal nun einen ersten ungefähren Zeitpunkt an, bis zu dem der Prozess eröffnet werden könnte. Präzise wird sie dabei noch nicht.
So sei der Start „eher in der zweiten Jahreshälfte“ realistisch. Dies habe mit der „Belastungssituation“ der Kammer zu tun. Es gebe zahlreiche bereits terminierte „vorrangig zu behandelnde Haftsachen“, so die Sprecherin.
Anklage: „Keine Notwehrlage“
Am 8. August 2022 war Mouhamed D. in der Dortmunder Nordstadt ums Leben gekommen. Im Verlauf des Einsatzes, bei dem auch Pfefferspray und Taser eingesetzt wurden, fielen sechs Schüsse und trafen Mouhamed D. tödlich.
Der Schütze (29) ist wegen Totschlags angeklagt. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Dortmund habe seitens der Polizei „keine Notwehrlage“ vorgelegen.
Der mögliche Prozess dürfte angesichts mehrerer Angeklagter sowie aufgrund des öffentlichen Interesses einer der größeren in der jüngeren Vergangenheit in Dortmund werden.
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