Bluttat von Lütgendortmund: Warum 70 Messerstiche nicht unbedingt Mord sind

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Bluttat von Lütgendortmund: Warum 70 Messerstiche nicht unbedingt Mord sind

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Die Frau mit 70 Messerstichen getötet, die Leiche im Koffer versteckt: Der Vorwurf gegen den Beschuldigten lautet derzeit Totschlag. Ein Staatsanwalt erklärt, was zum Mord-Vorwurf fehlt.

Dortmund, Lütgendortmund

, 31.07.2019, 15:05 Uhr / Lesedauer: 1 min

Mit über 70 Messerstichen soll ein 24-Jähriger seine 21-jährige Frau am Sonntag (28.7.) in Lütgendortmund getötet haben. Der Beschuldigte sitzt derzeit in Untersuchungshaft im Gefängnis – die Begründung für den von der Staatsanwaltschaft Dortmund veranlassten Haftbefehl lautet: Totschlag.

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Der Beschuldigte aus Zwickau soll laut den Ermittlern seine Frau gewürgt und über 70 Mal auf sie eingestochen haben. Es gibt derzeit aber keine Mordanklage, wie die Staatsanwaltschaft auf Nachfrage bestätigt.

Anklage kann sich noch ändern

„Rechtlich muss ein Mordmerkmal vorliegen. Und 70 Messerstiche allein sind noch kein Mordmerkmal“, sagt der Dortmunder Staatsanwalt Felix Giesenregen, „aktuell ist noch keins gegeben.“ Im Laufe der Ermittlungen, könne sich das aber noch ändern, bestätigt der Staatsanwalt auf Nachfrage.

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Im Strafgesetzbuch, Paragraf 211, heißt es: „Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet.“

Für Mord wird eine lebenslange Freiheitsstrafe fällig. Für Totschlag liegt die Obergrenze in der Regel bei 15 Jahren Freiheitsstrafe.