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Bluttat von Lütgendortmund: Bis zur Anklage könnten sechs Monate vergehen
Frau getötet
Nach dem Leichenfund in einem Koffer in Lütgendortmund sitzt der Tatverdächtige weiter in Untersuchungshaft. Bis es eine offizielle Anklage gibt, könnte es noch dauern.
Die Frau gewürgt, mit 70 Messerstichen getötet und die Leiche anschließend in einem Koffer in einer leeren Garage abgestellt. Am vergangenen Sonntag (28.7.) soll ein 24-Jähriger seine 21-jährige Frau in einer Wohnung an der Westricher Straße in Lütgendortmund getötet haben.
Der Mann wurde mit „dringendem Tatverdacht“ festgenommen und sitzt derzeit in Untersuchungshaft. Ähnlich kompliziert wie es die Hintergründe zur Tat sind, scheinen auch die Ermittlungen zu sein.
„Wir befinden uns noch in der Auswertung der Spurenlage“, sagt Staatsanwalt Felix Giesenregen am Dienstag (6.8.) gegenüber dieser Redaktion. Unter anderem gehe es darum, Mobiltelefon-Daten auszuwerten.
Mordmerkmal Grausamkeit noch nicht gegeben?
Derzeit lautet der Vorwurf, auf den sich der Haftbefehl gründet, Totschlag. Laut Giesenregen fehle aktuell ein Mordmerkmal zum Vorwurf Mord. Zu diesen Merkmalen gehören Mordlust, Befriedigung des Geschlechtstriebes, Habgier, oder andere „niedrige Beweggründe“.
Bei letzterem geht es unter anderem um Grausamkeit. Voraussetzung für das Mordmerkmal Grausamkeit sei, „dass dem Opfer besondere Qualen oder Schmerzen zugefügt wurden, die über das Töten hinausgehen“, führt Giesenregen auf Nachfrage aus.
Ein bildliches Beispiel: War der erste Messerstich schon tödlich, oder ging es erst nur darum, das Opfer zu quälen – beispielsweise mit einem Stich in den Fuß?
„Mal sehen, was der Gerichtsmediziner dazu sagt. Das habe ich auf dem Zettel“, sagt Giesenregen. Der Obduktionsbericht liege derzeit noch nicht vor.
Könnte bis zu sechs Monaten bis zur Anklage dauern
Es gilt noch einiges auszuwerten. Wie lange es dauert, bis eine Anklage steht, sei noch nicht klar. „Ich weiß nicht, wie lange die Spurenauswertung dauert“, sagt Giesenregen. In der Regel gebe es eine Sechs-Monate-Frist für die Untersuchungshaft, bis die Hauptverhandlung beginnen muss.
Das könne jedoch meistens erweitert werden. „Das ist hier aber nicht zu erwarten“, sagt der Staatsanwalt. „Es kann sein, dass die sechs Monate hier ausgereizt werden, muss aber nicht.“
Ausländerakte in Zwickau angefordert
Viele Institutionen seien an den Ermittlungen beteiligt. Zu Teilen lägen sie beim Landeskriminalamt (LKA), zu Teilen in verschiedenen Fachkommissariaten.
Aber auch bei der Staatsanwaltschaft. „Ich habe inzwischen seine Ausländerakte in Zwickau angefordert“, sagt Giesenregen.
Der Beschuldigte ist afghanischer Staatsangehöriger, hat seinen Wohnsitz aber in Zwickau. Seit drei Jahren hat er eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland. Das 21-jährige afghanische Opfer war hierzulande dagegen gar nicht gemeldet. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft war die Frau seit mehreren Wochen zu Besuch in Dortmund.
Baujahr 1993, gebürtig aus Hamm. Nach dem Germanistik- und Geschichtsstudium in Düsseldorf und dem Volontariat bei Lensing Media in der Stadtredaktion Dortmund gelandet. Eine gesunde Portion Neugier und die Begeisterung zum Spiel mit Worten führten zum Journalismus.
