In den Kitas gibt es aktuell nur einen „eingeschränkten Regelbetrieb“. © dpa (Symbolbild)

Kinderbetreuung

Beitragsverzicht für Kita und OGS - doch Dortmunder Eltern fordern mehr

Für die Monate Mai und Juni müssen Eltern in Dortmund keine Gebühren für Kita oder OGS bezahlen. Jetzt steht fest, wie das organisiert wird. Aber es gibt auch noch weitergehende Wünsche.

Dortmund

, 27.05.2021 / Lesedauer: 3 min

Der Rat der Stadt hat am 20. Mai den Weg endgültig frei gemacht: Dortmunder Eltern müssen wie schon für den Monat Januar auch für die Monate Mai und Juni keine Beiträge für den Kita- oder OGS-Besuch ihrer Kinder zahlen.

Damit soll ausgeglichen werden, dass seit Jahresbeginn wegen der Corona-Pandemie kein regulärer Kita- und OGS-Betrieb stattfand. Über Monate gab es nur eine Notbetreuung.

Kosten für die Stadt: knapp 2 Millionen Euro

Ein „eingeschränkter Regelbetrieb“ mit gekürzten Betreuungszeiten in den Kitas läuft erst wieder seit Mitte Mai, erst am 7. Juni gibt es wieder Regelbetrieb ohne Einschränkungen. In den Schulen startet die OGS wieder mit Beginn des Präsenzunterrichts am 31. Mai.

Grundlage für den Verzicht auf die Elternbeiträge, der die Stadt nach eigenen Angaben knapp 2 Millionen Euro kostet, ist eine entsprechende Erklärung des Landes, ebenfalls auf seinen Anteil zu verzichten.

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Umgesetzt wird die Entscheidung, indem die Stadt die Beiträge, für die Lastschrifteinzüge erteilt sind, nicht einzieht. „Das Jugendamt wird die Elternbeiträge für die Monate Mai und Juni 2021 Anfang bis Mitte Juni ausbuchen“, heißt es auf Anfrage. Eltern, die ihre Beiträge bereits überwiesen hatten, werde die Stadtkasse im Anschluss die Zahlungen zurückerstatten.

Eltern fordern weitere Rückzahlungen

Doch einigen Eltern geht der Verzicht nicht weit genug. Sie fordern eine Rückerstattung auch für die Monate Februar bis April. Bei der Stadt ist man auch grundsätzlich dazu bereit - allerdings nicht, wie in einigen anderen Städten, im Alleingang.

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Man teile die Auffassung, dass das Land NRW den Weg freimachen sollte für eine Beitragsrückerstattung auch für die Monate Februar bis April, heißt es auf Anfrage. Bislang liege eine solche Zusage des Ministers lediglich für die Monate Mai und Juni vor. Und auch die Verhandlungen zwischen dem Städtetag und dem Land NRW zur genauen Abwicklung der Aussetzung der Beiträge für Mai und Juni seien immer noch nicht abgeschlossen.

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„Wir teilen unverändert die Auffassung des Städtetages NRW, dass das Land die Rückerstattung von Elternbeiträgen seit Februar 2021 übernehmen muss - und dies auch in vollem Umfang“, erklärt Jugenddezernentin Daniela Schneckenburger.

Dies würde die Kommunen in NRW - auch und insbesondere vor dem Hintergrund knapper Haushaltmittel - in die Lage versetzen, auch die Beiträge für weitere Monate zurückzuerstatten, in denen der Minister die Eltern aufgefordert hatte, auf ihre Möglichkeit zur Betreuung zu verzichten.

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