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Befreit von der Maskenpflicht: „Man wird wie eine Aussätzige behandelt“
Maskenpflicht
Birgit Darmstädter (58) ist von ihrem Arzt von der Maskenpflicht befreit. Sie sagt, trotz Attest müsse sie oft diskutieren und könne einige Geschäfte ohne Maske gar nicht betreten.
Erstickungsgefühl, Herzrasen und Schwindel: Das spürt Birgit Darmstädter aus Mengede sofort, wenn sie einen Mund-Nasen-Schutz aufsetzt, sagt sie. Die 58-Jährige ist starke Asthmatikerin und deshalb von ihrem Hausarzt von der Maskenpflicht befreit.
Sie sagt, aus mehreren Geschäften sei sie schon hinausgeworfen worden, weil sie keine Maske getragen habe – trotz der Befreiung. Immer wieder habe sie das Problem, sich mit Verkäufern auseinandersetzen zu müssen. „Das ist eine richtige Hetzjagd“, sagt sie. „Man wird wie eine Aussätzige behandelt.“
Seit dem 27. April besteht die Maskenpflicht in Nordrhein-Westfalen im ÖPNV, Einzelhandel und in Arztpraxen. Eine Woche danach, am 4. Mai, ist Darmstädter von ihrem Hausarzt von der Maskenpflicht befreit worden.
„Ich trage die Befreiung mit mir und bin auch jederzeit dazu bereit, sie vorzuzeigen“, sagt die 58-Jährige. Außerdem halte sie Abstand und achte auf die Hygiene-Vorschriften.
Trotzdem habe sie seit Anfang Mai schon Geschäfte wie den Möbel-Discountern Poco und Roller in Dortmund, das Dänische Bettenlager in Castrop-Rauxel, den Drogeriemarkt dm in Lünen oder auch das Schmuckgeschäft Bijou Brigitte in Lünen verlassen müssen.
Kein Zutritt, trotz Befreiung
Beim Möbel-Discounter Poco habe man sie etwa auf den Online-Shop verwiesen. „Ich bin aber keine Internetkäuferin“, sagt Darmstädter.
Auf Anfrage bestätigt eine Poco-Unternehmenssprecherin, dass der Zutritt zu den Märkten derzeit nur mit Maske gewährt werden könne. Das gelte auch für Menschen mit Befreiungen. Diese Entscheidung sei „aus der Erfahrung der großen Akzeptanz der Maskenpflicht“ heraus gefallen.
„Poco bittet diese Menschen den Markt wieder zu besuchen, wenn die Maßnahmen gelockert sind“, sagt die Sprecherin. „Poco bedauert das, aber bittet um Verständnis dafür, dass der Schutz der Kunden und Mitarbeiter im Vordergrund steht.“
Die Drogeriekette DM antwortet auf Anfrage, dass Menschen mit ärztlichem Attest von der Maskenpflicht ausgenommen seien. Von Roller und Bijou Brigitte ist bis Dienstagabend (7.7., 19 Uhr) keine Antwort eingegangen.
Große Kulanz und gelockerte Regeln
Im Dänischen Bettenlager in Castrop-Rauxel sei man dagegen immerhin auf sie zugekommen, sagt Darmstädter. Dort habe man eine Lösung gefunden, sie ausnahmsweise eine halbe Stunde vor Öffnung als einzige Kundin in das Geschäft einzulassen.
Das sei ein Einzelfall gewesen, bei dem man um eine gute Lösung für alle bemüht gewesen sei, sagt ein Sprecher auf Anfrage.
Zur Zeit ihres Besuchs Anfang Mai habe man nämlich tatsächlich noch unbedingt auf das Tragen einer Maske im normalen Betrieb bestanden, sagt er. Seit Ende Mai habe man die Maskenpflicht für Besitzer eines ärztlichen Attests aber gelockert.
Baujahr 1993, gebürtig aus Hamm. Nach dem Germanistik- und Geschichtsstudium in Düsseldorf und dem Volontariat bei Lensing Media in der Stadtredaktion Dortmund gelandet. Eine gesunde Portion Neugier und die Begeisterung zum Spiel mit Worten führten zum Journalismus.
