Mit einer landesweiten Kontrollaktion haben die Behörden am Dienstag (6.6.) problematische Wohnungsbestände in Nordrhein-Westfalen ins Visier genommen. Darunter war auch ein Gebäudekomplex in der Dortmunder Nordstadt, dem die NRW-Bauministerin einen Besuch abstattete.
Die Häuser an der Münsterstraße 200 – 204 und an der Uhlandstraße 149e, 149, 151, die von dem umstrittenen Immobilienunternehmen Belvona verwaltet worden waren, hatten in der Vergangenheit immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. Seit Jahren besteht ein Problem mit Ratten. Haustüren sind defekt, sodass jeder und jede die Häuser betreten kann. Die Klingelanlage funktioniert nicht.

Im Winter waren die Mieter zusätzlich noch ohne Heizung, weil diese Monate lange nicht repariert worden war. „Ratten, Müll, Schimmel: Was wir vor Ort gesehen haben, war erschreckend“, sagte Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) gegenüber der dpa. Auf Initiative des NRW-Bauministeriums habe es am Dienstag in einer Reihe von Städten Kontrollen gegeben, teilte das Ministerium mit.
Einsatz in verschiedenen Städten
Bei der ersten großen Kontrollaktion nach der Corona-Pandemie sei es darum gegangen, wohnungswirtschaftliche Missstände aufzudecken und dagegen vorzugehen. Dabei sei man beim Wohnungsbestand von Unternehmen vorstellig geworden, die bereits in der Vergangenheit negativ aufgefallen waren.
Im Einsatz waren die Bauaufsicht, das Ordnungsamt, die Wohnungsaufsicht, das Umweltamt und die Feuerwehr. Kontrolliert wurde in Bergneustadt, Castrop-Rauxel, Dorsten, Dortmund, Duisburg, Herford, Herne, Kamen, Lemgo, Radevormwald und Werl.
„Damit stärken wir den Mieterinnen und Mietern den Rücken und machen deutlich, dass der Staat die Verwahrlosung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen nicht hinnimmt“, sagte Scharrenbach. Die Kommunen hätten mit der Landesbauordnung und dem Wohnraumstärkungsgesetz Instrumente, um die Missstände in den Griff zu bekommen.
Unternehmen können Zwangsgelder drohen
„Mit der landesweiten Kontrollaktion unterstützen wir die Kommunen, diese auch wirksam einzusetzen“, sagte Scharrenbach, die sich bei Kontrollen in Dortmund und Castrop-Rauxel persönlich ein Bild von der Situation machte.
Die Kommunen hätten die Möglichkeit, Instandsetzungsanordnungen gegen negativ aufgefallene Wohnungsunternehmen zu erlassen. Diese Anordnungen könnten mit Zwangsgeldern verbunden werden. Ignoriere das Unternehmen die Anordnungen, könne die Kommune selbst handeln und die Maßnahmen einleiten.
Sie könnten auch Wohnungen als unbewohnbar erklären und die Mieter auf Kosten der Wohnungsunternehmen in Ersatzwohnungen unterbringen sowie Bußgelder verhängen.
(mit Material von dpa)
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