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Armut im Alter: Dortmunder Paar konnte Stromrechnung nicht bezahlen
Energiearmut
Das Dortmunder Ehepaar Frank bekommt nur eine Armutsrente. Die beiden Pädagogen sind seit Corona völlig arbeitslos. Ende Februar wurde es allerdings dramatisch bei den beiden.
Mehr als 16 Prozent der über 65-Jährigen waren 2020 von Armut gefährdet. Ein Beispiel aus Dortmund: das Ehepaar Elmar und Cornelia Frank. Vor rund zwei Wochen nahm die Situation dramatische Züge an.
Die Vorgeschichte beginnt mit der Corona-Pandemie: Das Ehepaar Frank verlor seine Nebeneinkunft. Der 74-jährige Elmar arbeitete lange in der Erwachsenenbildung als freiberuflicher Diplompädagoge und lehrte für ein Bildungswerk Deutsch, Englisch und Mathematik. Außerdem halfen beide als Jobcoachs aus und berieten Menschen.
Die Arbeit sei ein Nebenverdienst gewesen, „mit dem wir einigermaßen über die Runden gekommen sind“, so Elmar Frank. Denn sowohl er als auch seine Frau Conny beziehen eine Armutsrente.
Doch in der Corona-Zeit blieben die Aufträge aus - und damit die Einkünfte: „Deshalb müssen wir mit einer Armutsrente auskommen, was wir nicht schaffen. Dadurch sind wir in die Verschuldung gekommen. Wir mussten einen Kredit aufnehmen, weswegen wir noch mehr Kosten haben“, erklärt Frank.
Er sei nun schon seit Längerem wieder dabei, einen Job zu finden. „Das ist die Hauptsache, um die es geht. Damit ich mich selbst wieder ernähren kann mit dem Geld, das ich habe“, sagt Elmar Frank. Die Situation in den Bildungswerken habe sich aber bislang nicht geändert. Er habe zwar mal den einen oder anderen Tag arbeiten können. Die Bildungswerke seien aber immer noch mehr damit beschäftigt, ihre Festangestellten zu halten.
DEW21 wollte Ehepaar Strom abstellen
„Wir sind in der Armut gefangen. Die Talente sind ja da, aber wir haben keine Möglichkeit, sie zu nutzen“, erklärt Cornelia Frank. Ihr Ehemann stimmt zu: „Wir wollen was Produktives tun, aber auf das Ehrenamt können wir uns nun mal nicht zurückziehen.“
Dramatisch wurde es Ende Februar 2022. Die Franks konnten ihre Stromrechnung nicht mehr bezahlen, weswegen die Stadtwerke ihnen am 28. Februar den Strom abstellen wollten. „Das war alles sehr dramatisch mit den Stromkosten. Wir haben es irgendwie so hingekriegt. Aber wir möchten nicht, dass das öfter passiert und wir deswegen nicht schlafen und nicht essen können“, so Elmar Frank.
Denn dass am Ende dem Ehepaar der Strom in ihrer Wohnung im Kreuzviertel nicht abgestellt wurde, habe nur daran gelegen, dass sie bei Verwandten und Bekannten nach Hilfe gefragt haben. Eine demütigende Erfahrung, wie die beiden sagen: „Wir haben glücklicherweise noch ganz wenige Verwandtschaftsbeziehungen, die eingeschlafen sind, und wo es dann immer noch unangenehm ist, solche Bittanrufe zu tätigen. Weil das ist damit verbunden, dass man dumm rumsitzt und nach Geld fragt.“
Dabei habe das Ehepaar sich auch anderweitig Hilfe gesucht, es gebe aber ein Problem: „Offiziell wird die Armutsgrenze anders definiert von den Institutionen. Im Prinzip muss man ganz, ganz arm sein und ganz arm sind wir nicht. Wir fallen unter die Armutsgrenze, aber wir haben keinen Wohngeldanspruch.“
Als die Mahnungen von DEW21 aufgrund der Stromrechnungen kamen, hätten sie auch die Verbraucherzentrale informiert. Außerdem sei Cornelia Frank Mitglied im Mieterverein, wo sie ebenfalls nach Hilfe gefragt hätten. Bei der Verbraucherzentrale hätte Elmar Frank auch einen Termin gehabt, „aber weil das noch geklappt hatte mit dem nötigen Geld für die Rechnung, habe ich den dann nicht wahrgenommen“.
Elmar Frank sagt, er sei aber auch ganz froh, dass er die Hilfe der Verbraucherzentrale nicht in Anspruch nehmen musste. Er habe Sorge, dass die Verbraucherzentrale mit dem Sozialamt beim Thema Energiearmut zusammenarbeite: „Man muss sich im Prinzip völlig ausziehen und alle Unterlagen einreichen. Da war ich dann letztendlich auch froh, dass dieser Kelch an uns vorbeigegangen ist.“
Rafael Lech, Leiter der Dortmunder Stelle der Verbraucherzentrale, sagt dazu: Zwar komme es durchaus vor, dass man sich mit dem Sozialamt austausche - „es werden aber keine Daten weitergegeben, ohne dass es der/die Ratsuchende für die entsprechende Bearbeitung des Anliegens genehmigt hätte“.