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Steigende Preise bei Strom und Gas - das können Dortmunder tun
Energiekrise
Der Ukraine-Krieg treibt die ohnehin schon explodierenden Energiepreise weiter nach oben. Viele Mieter fürchten, die Kosten nicht mehr stemmen zu können. Wir erklären, was Dortmunder tun können.
Egal, ob Strom, Gas oder Heizöl: Die Preise sind in den vergangenen Monaten enorm gestiegen. Lag der Durchschnittspreis für Erdgas im letzten Jahr noch bei 7 Cent pro Kilowattstunde, so sind es inzwischen 14 Cent. Bei Strom sind die Preise von 30 auf bis zu 70 Cent gestiegen.
Viele Mieterinnen und Mieter fürchten daher, ihre Energiepreise nicht mehr stemmen zu können. Aus dem Grund haben Mieterverein, Caritas und Verbraucherzentrale am Donnerstag eine digitale Info-Veranstaltung zum Thema Energiepreiskrise abgehalten. Wir haben die wichtigsten Punkte für Dortmunder zusammengefasst.
Ich hab eine Preiserhöhung bekommen, was soll ich tun?
Werden während der Vertragslaufzeit die Preise vom Anbieter erhöht, so können Verbraucher von ihrem Sonderkündigungsrecht gebraucht machen. „Wenn der neue Preis zum 1. April greift, dann hat man die Möglichkeit, bis zum 31. März die Sonderkündigung einzureichen“, erklärt Kerstin Ramsauer von der Verbraucherzentrale.
Mein Preis wurde erhöht, obwohl ich eine Preisgarantie habe. Darf mein Anbieter das?
Nein, sagt Ramsauer. Wer trotz Garantie eine Erhöhung bekomme, könne Widerspruch einlegen und vom Anbieter fordern, dass die Belieferung zum herkömmlichen Preis weitergeführt wird.
Kann es passieren, dass mein Versorger einfach die Lieferung einstellt?
Ja, das kann passieren. Unter anderem war dies bereits bei Kunden der Anbieter Stromio, Gas.de oder Grünwelt der Fall. Der Anbieter muss hierbei zuerst die Kündigung raus schicken. Manche Verbraucher hätten laut Kerstin Ramsauer nämlich vom Ersatzversorger oder Netzbetreiber erst die Information bekommen, dass sie in Ersatz sind. „In dem Falle kann man verlangen, dass der Anbieter die Belieferung wieder aufnimmt“, sagt sie. Ob das Sinn mache, sei eine andere Frage, zumal man hier wahrscheinlich rechtliche Schritte einleiten müsse. Was Verbraucher aber tun können, ist Schadensersatz verlangen. „Ein Schaden entsteht nämlich durch den Preisunterschied vom ursprünglichen Anbieter zum Ersatzversorger. Diese Preisdifferenz kann man als Schadensersatz geltend machen“, so Ramsauer.
Ich muss oder möchte meinen Anbieter wechseln. Lohnt sich das momentan?
Kerstin Ramsauer empfiehlt hier, genau zu überlegen, ob sich das lohnt. „Es kann sein, dass ein Bonus verloren geht“, sagt sie. Man könne auf Vergleichsportale wie Check24 oder Verivox zurückgreifen, diese seien durch den momentan stark schwankenden Markt aber nicht ganz aktuell. Wer dennoch den Anbieter wechseln möchte, dem empfiehlt Ramsauer eine Vertragslaufzeit von einem Jahr sowie eine Vertragsverlängerung und Kündigungsfrist von vier Wochen. „Am besten ist gerade eine möglichst kurze Laufzeit, weil man nicht absehen kann, wie sich die Energiepreise entwickeln.“ Zudem seien Onlinetarife häufig günstiger, man muss aber berücksichtigen, dass dann die ganze Kommunikation online ablaufe.
Was passiert, wenn ich meine Energierechnungen nicht mehr zahlen kann?
Hier bietet die Verbraucherzentrale durch die Finanzierung von Stadt Dortmund und dem Land NRW ein Beratungsangebot an. Claudia Kurz von der Budget- und Rechtsberatung Energiearmut der Verbraucherzentrale geht davon aus, dass dieses Angebot in Zukunft vermehrt nachgefragt werde. Sie empfiehlt, sich möglichst früh Hilfe zu suchen.
Wird mir direkt Strom und Gas gesperrt, wenn ich eine Rechnung nicht zahlen kann?
Hier kann Claudia Kurz beruhigen. Verbraucher müssten mindestens zwei Abschläge im Rückstand sein und diese müssen mindestens 100 Euro ausmachen. „Dann muss der Energieversorger vier Wochen vorher eine Sperre androhen. Wenn die vier Wochen ungenutzt verstreichen, muss nochmal eine Frist gesetzt werden, die dann acht Tage beträgt“, so Kurz. Dabei muss der Lieferant ein konkretes Datum setzen. Auch müsse die Sperre verhältnismäßig sein. „Wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht, dann ist das nicht verhältnismäßig“, sagt Claudia Kurz. Dies gelte bei medizinischen Geräten mit Stromanschluss oder gekühlten Medikamenten. Auch über Säuglinge oder Kleinkinder im Haushalt sollten die Anbieter dann informiert werden.
Wie helfen die Beratungsangebote von Verbraucherzentrale, Caritas, etc.?
Kurz erklärt, dass es erst eine Einordnung des Energieverbrauchs gibt. Nach einem Einblick in die Vorjahresrechnung gibt es dann eine Verbrauchsschätzung sowie Budgetprüfung und Budgetberatung. „Wir schauen uns die Ausgaben und Einnahmen des Haushalts an und suchen Einsparpotentiale. Die Priorität für Zahlung muss dann neu gesetzt werden, weil diese muss auf der Zahlung der Miete und Energieabschläge sein - das sind existenzielle Zahlungen.“ Für die Zeit wird außerdem beim Energieversorger ein Mahnstopp eingerichtet. Auch weitere Sozialleistungen werden dabei geprüft.
Wie und wo kann ich denn schnelle Einsparungen machen?
Mario Marques von der Caritas empfiehlt hierbei, erstmal Elektrogeräte und ihren Verbrauch zu regulieren. So könne man bei Wasch- und Spülmaschine die Temperatur senken. Auch beim Durchlauferhitzer solle man niedrigere Temperaturen auswählen. „Ich mache schon 30 bis 50 Prozent Einsparungen, indem ich einfach die Temperatur senke“, so Marques. Gleiches gelte bei Kühl- und Gefriergeräten. Kühlschränke sollten 5 bis 8 Grad geben, Gefriergeräte -18. Außerdem empfiehlt Marques, diese regelmäßig zu enteisen und einen richtigen Standort zu wählen, wo die Geräte ordentlich be- und entlüftet werden, „also nicht zu nah an der Wand“.
Gibt es noch weitere Möglichkeiten zum Einsparen?
Verbraucher sollten ihre Beleuchtungen auf energieeffizientere Beleuchtung mit LED-Birnen umtauschen. Diese haben eine längere Lebensdauer, seien stufenlos dimmbar und flexibel einsetzbar.
Wie sieht es beim Thema Heizen aus? Wie kann man hier sparen?
Hier komme es auf Technik und Heizverhalten an, so Marques. Verbraucher sollten sich bewusst machen, wie welche Raumtemperatur erreicht werden kann. Außerdem sei das richtige Lüften entscheidend: „Am besten kurz und schmerzlos drei bis fünf Minuten Stoßlüften, damit die Gebäudehülle der Wohnung nicht auskühlt“, so Marques. Wichtig sei zudem, dass der Heizkörper nicht zugestellt oder verdeckt sei. Schon eine Gardine würde hierbei einen Unterschied von knapp 20 Prozent machen. Und Marques betont, dass Heizungen regelmäßig gewartet werden sollten. Bei Mietwohnungen sei dies Aufgabe der Vermieter.
Ich suche gerade eine Wohnung. Worauf sollte ich beim Thema Heizen achten?
Wohnungssuchende sollten bei Fenstern und Türen schauen, ob es zieht. Dies ginge gut mit einem Feuerzeug. Auch empfiehlt Mario Marques, sich vom Vermieter den Energieausweis zeigen zu lassen: dieser gibt Aufschluss über die Wärmedämmung. Außerdem rät er von Elektroheizungen ab, „das sind große Energiefresser“.