Wie die Polizei am Mittwoch (6.12.) mitteilt, hat es bereits am Samstagabend (2.12.) ein Tötungsdelikt in Dortmund gegeben. Ein 67-jähriger Mann aus Lünen sei gegen 23.35 Uhr in der LWL-Klinik in Aplerbeck angegriffen worden. Wenig später sei er in einem Krankenhaus gestorben.
Die Polizei nahm einen 42-jährigen Patienten der Einrichtung fest, der aus Mülheim an der Ruhr komme. Am Mittwoch habe ein Haftrichter die sogenannte Unterbringungshaft angeordnet. Das bedeutet, dass der Mann sich nun in einer anderen Einrichtung in einiger Entfernung von Dortmund befindet.
Vorwurf: Totschlag
Zunächst einmal laute der Tatvorwurf gegen den 42-Jährigen „Totschlag“, war von der Staatsanwaltschaft auf Nachfrage zu erfahren. Weitere Details indes gab es am Mittwoch noch nicht - also auch nicht dazu, warum es zum Angriff des einen Patienten auf den anderen kam.
Offenbar hatte das Personal der Klinik das Opfer entdeckt und daraufhin die Polizei alarmiert. In solchen Fällen - also bei Angriffen in geschlossenen Einrichtungen - sei einiges so wie bei Fällen draußen, erläutert Frank Tafertshofer, Sprecher des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL). Einiges laufe allerdings auch anders.
Spezielle Unterbringung
Die Ermittlung liege „natürlich in den Händen der Staatsanwaltschaft“, so Tafertshofer. Dementsprechend könne er nichts zum konkreten Fall sagen. Generell aber gelte: Wenn ein psychisch kranke Mensch zum Verdächtigen werde, komme er normalerweise nicht in U-Haft in eine normale Justizvollzugsanstalt (JVA).
Stattdessen gebe es eine Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus, wo auch die Betreuung des Patienten geregelt sei. Dafür gebe es spezielle Maßregelvollzugskliniken. In einer solchen sei auch der 42-Jährige untergebracht.
Frage der Schuldfähigkeit
Bei psychisch kranken Menschen stelle sich eine Frage noch viel häufiger als bei anderen Tatverdächtigen: Ist derjenige voll schuldfähig, vermindert oder gar nicht? „Entscheidend ist aber immer der Zeitpunkt der Tat. Es gilt nicht: einmal nicht schuldfähig, dann nie“, so der LWL-Sprecher.
Was aber bei Patienten ebenso sei wie bei Nicht-Patienten: Der Fall wird von einem Gericht entschieden. Vorher führen Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen.
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