Hans Förster (71) wohnt in der SHDO-Seniorenwohnanlage an der Hans-Peters-Straße. Er gehört zu denjenigen, die sich darüber ärgern, dass der Aufzug bereits seit dem 26. Mai kaputt ist. Er wisse von Bewohnerinnen und Bewohnern, die im dritten Stock wohnen und ihre Wohnung seither nicht mehr verlassen haben. Meist seien sie alleinstehend und nicht selten auf einen Rollator angewiesen. Einige, die noch etwas fitter seien, schaffen es nur mit großer Mühe, ihre täglichen Besorgungen zu machen.
Er selbst sei mit seiner Frau aus Hessen in eine 50-Quadratmeter-Wohnung an die Hans-Peters-Straße in Scharnhorst gezogen - und würde am liebsten wieder ausziehen.
Wichtige Arzttermine und Verwandtenbesuche, so schreibt ein Verwandter eines Bewohners, oder einfach am Leben teilhaben, sei nicht möglich. Den älteren Leuten werde eingeredet, man habe alles unternommen und sei an dieser Situation nicht schuld.
Die Städtischen Seniorenheime Dortmund (SHDO) hatten am 30. Mai mitgeteilt, dass die Aufzugsfirma Hiro noch am selben Tag vor Ort gewesen sei. Sie habe festgestellt, dass ein „Frequenzumrichter“ defekt sei. SHDO habe die Reparatur dann umgehend in Auftrag gegeben. Doch leider handele es sich bei dem Ersatzteil nicht um Lagerware.
Trotz aller Bemühungen, die Wartezeit durch eine Express- oder Ersatzlieferung anderer Anbieter zu verkürzen, sei davon auszugehen, dass der Aufzug frühestens in drei Wochen wieder in Betrieb genommen werden könne.
Die Tatsache, dass es sich bei dem Haus um eine Seniorenanlage handele, ändere leider nichts an dem Umstand, dass Aufzüge ausfallen können. Rechtlich sei SHDO allen Möglichkeiten nachgegangen, den Mangel schnellstmöglich beheben zu lassen. Und weiter an die Adresse der Mieter: „Wir bedauern diesen Umstand sehr. Auch ist uns bewusst, dass Sie große Einschränkungen im alltäglichen Leben dadurch hinnehmen müssen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.“

Dieses Verständnis bringt der oben zitierte Verwandte nicht auf: Nach seiner Meinung liege hier eine grobe Fahrlässigkeit vor, denn es sei durchaus möglich, systemrelevante Ersatzteile selbst zu lagern und im Falle eines Defekts durch einen örtliche Fachbetrieb tauschen zu lassen.
Bei einem Gebäude, bei dem die Mieter zwingend auf den Fahrstuhl angewiesen seien, sollte das selbstverständlich sein, vor allem wenn dieser Aufzug bekanntermaßen schon mehrfach wegen fehlender Teile längere Zeit außer Betrieb gewesen sei. Das Schreiben der SHDO diene nach seiner Meinung nur dem Zweck, die durchweg älteren Mieterinnen und Mieter davon abzuhalten, eine Mietminderung geltend zu machen.
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