Affe Walter aus dem Dortmunder Zoo gab zur Fußball-Europameisterschaft 2012 ein Spiel-Orakel. Dabei bedeckte er zufällig seinen Mund. Die Mundschutzpflicht im Mai 2020 gilt aber natürlich nur für die Menschen. © Dieter Menne (Archiv)

Corona-Schutzmaßnahmen

Darum gilt die Maskenpflicht im Zoo Dortmund auch im Freien

Der Dortmunder Zoo soll am Freitag wieder öffnen. Obwohl die Tierhäuser zunächst zu bleiben, gilt die Maskenpflicht, und zwar auf dem gesamten Gelände. Das hat einen überraschenden Grund.

Dortmund

, 05.05.2020 / Lesedauer: 3 min

Aufgrund der vom Land NRW beschlossenen Lockerungen der Corona-Maßnahmen seit Montag (4.5.) soll auch der Dortmunder Zoo in dieser Woche (KW 19) wieder öffnen. Allerdings erst ab Freitag (8.5.) – und nicht wie Westfalen- und Hoeschpark – bereits am Dienstag (5.5.).

Der Grund dafür sei, dass man einen etwas längeren zeitlichen Vorlauf benötige. Etwa, um bis zum Start die Möglichkeit einer Online-Anmeldung für den Zoobesuch zu schaffen. Das soll Warteschlangen vermeiden. Maximal dürfen sich gleichzeitig 3000 Besucher im Zoo aufhalten.

Reduzierter EintrittDiese Eintrittspreise gelten im Zoo vorerst bis Ende MaiErwachsene: 4,25 Euro (regulär 8,50 Euro)Ermäßigt: 2,50 Euro (regulär 5 Euro)Kleingruppe I: 7,25 Euro (regulär 14,50 Euro)Kleingruppe II: 11,50 Euro (regulär 23 Euro)Dortmund-Pass-Inhaber: 1 Euro (regulär 2 Euro)

Der Zoo hat zunächst täglich nur von 10 bis 16.30 Uhr geöffnet (Kassenschluss: 16 Uhr). Der Eingang Zillestraße bleibt geschlossen. Durch ein reduziertes Angebot halbiert der Zoo allerdings seine Eintrittspreise. Eine Entschädigungs-Regelung für Jahreskarten-Inhaber stehe noch aus, teilt Stadt- und Zoosprecherin Anke Widow auf Anfrage mit.

Darum gilt die Mundschutzpflicht im Dortmunder Zoo

Eine weitere Maßnahme stieß in den sozialen Netzwerken allerdings teilweise auf Unverständnis: Auf dem ganzen Zoogelände sind Besucher dazu verpflichtet, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Und das, obwohl die Tierhäuser, begehbare Gehege sowie Streichelzoo vorerst geschlossen bleiben und man sich somit im Freien aufhält.

Die Pflicht, Gesichtsmasken zu tragen, gelte zum einen der Sicherheit der Menschen, „aber insbesondere auch der Sicherheit der Tiere“, sagt Anke Widow.

Ohne die Maskenpflicht müssten die Gehege „von besonders empfänglichen Tierarten wie Affen, Katzen usw. großräumig vom Besucherstrom abgesperrt werden“, sagt Widow.

Zudem könne der Zoo „nicht in jedem Fall“ dafür garantieren, dass insbesondere vor den Besuchermagneten wie etwa Jungnashorn „Willi“ der Mindestabstand unter den Zuschauern gewahrt bleiben kann.

Keine Ausnahme für die Steigung am Eingangsbereich

Die Maskenpflicht gilt für den ganzen Zoo und für die gesamte Zeit des Aufenthalts. So auch für die starken Steigungen im Eingangsbereich, die schon ohne Maske bei einigen Gästen für schwereren Atem sorgen. Auch dort werde keine Ausnahme von der Maskenpflicht gemacht, erklärt Anke Widow.

Die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung und der Vorgaben – also die Einhaltung von Mindestabständen, der Hygieneregeln und der Maskenpflicht – werde seitens des Zoos kontrolliert.

Und bei Nichteinhaltung? Widow: „Wer sich nicht an die Regeln hält, wird zunächst freundlich darauf angesprochen und gebeten, das Verhalten sofort zu ändern. Sollte sich jemand explizit weigern, so könnte der Zoo von seinem Hausrecht Gebrauch machen und einen Platzverweis erteilen.“

Jetzt lesen
Ruhr Nachrichten Überblick zur Wiedereröffnung

Jahreskarten, Spielplätze, Klos: Westfalenpark erklärt Corona-Maßnahmen

Vielen Dank für Ihr Interesse an einem Artikel unseres Premium-Angebots. Bitte registrieren Sie sich kurz kostenfrei, um ihn vollständig lesen zu können.

Jetzt kostenfrei registrieren

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung

Bitte bestätigen Sie Ihre Registrierung durch Klick auf den Link in der E-Mail, um weiterlesen zu können.
Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.

E-Mail erneut senden

Einfach Zugang freischalten und weiterlesen

Werden auch Sie RN+ Mitglied!

Entdecken Sie jetzt das Abo, das zu Ihnen passt. Jederzeit kündbar. Inklusive Newsletter.

Sie sind bereits RN+ Abonnent?
Jetzt einloggen