Drei Anklagepunkte gegen Dorstener Glückliche Zeit eines Paares währte nur kurz

Für sexuelle Nötigung gab es vor Gericht keinen Beweis
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Ihre glückliche gemeinsame Zeit währte nur kurz. Irgendwann konnten sie nicht mehr miteinander, aber offenbar auch nicht ohne einander. Eine vergiftete Beziehung fand schließlich am Mittwoch ihr vorläufiges Ende am Dorstener Amtsgericht. Denn die junge Frau hatte ihren einstigen Lebensgefährten

wegen Körperverletzung, sexueller Nötigung und Betrugs angezeigt.

Der 38-jährige Angeklagte brachte neben dem Verteidiger seine neue Lebensgefährtin zum Termin mit, die Nebenklägerin hatte Unterstützung durch eine Anwältin. Der Staatsanwalt hatte die Anklage dabei, und die warf dem Dorstener vor, seine Freundin im Sommer 2019 bei einem Streit ins Gesicht geschlagen und verletzt zu haben. Irgendwann im Jahr 2020 oder 2021, näher hatte sie die Tatzeit nicht eingrenzen können, sei es zu einem sexuellen Übergriff gekommen, den sie nicht gewollt habe. Trotz ihrer Weigerung habe er nicht von ihr abgelassen.

Liebeserklärung auf der Tasse

Dass er ihr im Internet eine Tasse mit einer Liebeserklärung bestellte, die Rechnung dafür aber an ihre Adresse schicken ließ, wertete der Anklagevertreter als Betrug, der Angeklagte jedoch als Versehen, das er selbstverständlich wieder gutmachen wolle. Der Vorfall mit der Tasse für 27 Euro war also schnell vom Tisch. Die beiden anderen Anklagepunkte wogen dagegen deutlich schwerer und waren gleichsam schwieriger aufzuklären.

Zur Verletzung am Auge seiner Freundin sei es nach einem Streit gekommen, gab der Angeklagte zu Protokoll, bei dem er sich förmlich in Notwehr gegen die Frau gewehrt habe. Die habe ihm das T-Shirt zerrissen und ihn am Hals gekratzt. Er habe sie von sich weggeschubst und dabei sei sie wohl gefallen. Beide seien alkoholisiert gewesen. Später hätten sie sich aber wieder vertragen. „Sie haben Ihr wehgetan und hätten wissen müssen, dass Sie Ihrer Freundin körperlich so überlegen waren, dass Sie sie schwer hätten verletzen können“, schrieb Richterin Lisa Hinkers dem Angeklagten in ihrer Urteilsbegründung ins Stammbuch.

Einvernehmlicher Sex?

Während er für die Körperverletzung und den Tassen-Fall mit einer Geldstrafe von 4.400 Euro bestraft wurde, wurde er vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Fast eine Stunde hatte das Gericht die junge Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu diesem Vorfall befragt. Dabei hat sie offenbar berichtet, dass das von ihm zuvor als recht rege dargestellte Sexualleben nicht immer einvernehmlich stattgefunden habe. Oft habe sie Dinge über sich ergehen lassen, die sie gar nicht gewollt habe.

Dass sie sich in der fraglichen Nacht nicht ausdrücklich gewehrt hat, hat ihrem Ex-Freund am Mittwoch einen Freispruch „im Zweifel für den Angeklagten“ verschafft und ihr und allen Frauen die Mahnung der Richterin, solche Vorfälle möglichst direkt bei der Polizei anzuzeigen.

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