Die Kriminalität im und am ehemaligen Toom-Gebäude am Platz der Deutschen Einheit sorgt weiterhin für Gesprächsstoff. Die Stadt hat nun Aussagen des CEOs der Fondsgesellschaft MIMCO Capital widersprochen, der das Gebäude gehört.
Bernd von Manteuffel hatte in einem Brief an Sag Ja! zu Dorsten erklärt, dass man öffentliche Parkplätze zur Verfügung stelle und das Parkhaus rund um die Uhr offenhalten müsse.
Man sei sogar vom Bauamt abgemahnt worden, „als wir vorübergehend die Zugänge abends geschlossen hielten“. Diese Darstellung sei „unvollständig und infolgedessen unrichtig“, betont jetzt Stadtsprecher Ludger Böhne.
„Entscheidung des Betreibers“
Richtig sei, so Böhne, dass MIMCO in der Großgarage öffentliche Stellplätze zur Verfügung stelle. „Diese stehen demzufolge nicht nur Mietern und Mitarbeitern zur Verfügung, sondern allen, die dafür bezahlen“. Dies sei eine Entscheidung des Betreibers, der auch die Betriebszeiten festlege. Eine Forderung der Stadt, die Großgarage als Parkplatzangebot oder Zugänge zum Gebäude rund um die Uhr offenzuhalten, bestehe nicht.
Böhne: „Außerhalb der Betriebszeiten dürfen das Rolltor an der Einfahrt und Zugänge ins Gebäude verschlossen werden. Es muss aber sichergestellt sein, dass Ausgänge im Einklang mit der Notausgangsbeschilderung und den entsprechenden Vorschriften jederzeit von innen in Fluchtrichtung geöffnet werden können, um im Brand- oder Notfall als Fluchtweg zu dienen.“
„Nach eigenem Ermessen“
Böhne: „Die tatsächlichen Zugangszeiten ins Parkhaus und die Treppenhäuser kann der Betreiber also durch eine sachgemäße Organisation der erforderlichen Fluchtwege nach eigenem Ermessen steuern – und hat damit auch Einfluss auf die Schutz- und Aufenthaltsbereiche im Gebäude, die von der ‚Szene‘ am Platz der Deutschen Einheit genutzt werden.“
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sei nicht vorgeschlagen worden, die Parkgebühren zu erhöhen (wie Manteuffel es gegenüber Sag Ja! zu Dorsten erklärt hatte), „sondern es wurde vorgeschlagen, auf die Kostenfreiheit/Erstattung in den ersten 90 Minuten der Parkzeit zu verzichten, um einen Wachdienst am Tage mitzufinanzieren“, so Böhne.
Ob dies mit den Verträgen, die mit den Mietern geschlossen wurden, vereinbar ist, „können wir natürlich nicht beurteilen und müsste unter den beteiligten Parteien geklärt werden“.
„Keine Rechtsgrundlage“
Von Manteuffel hatte ein Angebot von einem Sicherheitsdienst für 17.000 Euro im Monat eingeholt und gegenüber Sag Ja! zu Dorsten gefragt, inwieweit sich die Stadt an den Kosten beteiligten wolle.
Dass die Stadt sich (mit Steuergeldern) an der Mitfinanzierung eines Wachdienstes beteilige, sei ausgeschlossen, so Böhne, „da es für eine solche Zahlung keine Rechtsgrundlage gibt.“