Um die Straßenausbaubeiträge wurde lange gestritten. Wenn die Stadt früher eine kommunale Straße sanierte oder ausbaute, wurde das zum Teil über Beiträge der Anlieger finanziert, die dafür oft Tausende von Euro stemmen mussten. Seit 2018 können sich Betroffene in NRW die Kosten über ein Förderprogramm aus der Landeskasse erstatten lassen.
Nun liegt ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen in NRW vor, der dem Landtag vorgelegt wird. Ab 2024 soll ein Beitragserhebungsverbot gelten.
Dorstener erhalten Rechnung
„Bereits heute zahlen Anliegerinnen und Anlieger in Nordrhein-Westfalen keine Straßenausbaubeiträge mehr“, schreibt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung auf seiner Homepage. Ein Satz, der einigen Dorstener Hausbesitzern bald übel aufstoßen dürfte. Denn ihnen steht dennoch eine Rechnung ins Haus, wie Stadtsprecher Ludger Böhne auf Anfrage mitteilt.
Aber wie ist das möglich? Die Einschränkung, wer „heute“ nicht mehr zahlt, steht auf der Ministeriumsseite im folgenden Satz: „Dies gilt für beitragsfähige Straßenausbaumaßnahmen, die ab dem 1. Januar 2018 beschlossen oder anstelle eines gesonderten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 standen.“

Dieser Stichtag, auch wenn er fast sechs Jahre zurückliegt, wird für die Anlieger der Straßen Drosselweg und Nachtigallenweg in Dorsten-Hervest demnächst teuer. Denn es können (und müssen) noch Anlieger zur Kasse gebeten werden, bei denen die Ausbaumaßnahmen vor 2018 beschlossen wurden oder bei denen die Gelder für den Ausbau bis 2017 im kommunalen Haushalt eingestellt waren.
Ersteres war bei der Ausbaumaßnahme der beiden Straßen der Fall. Im Jahr 2017 im Bauausschuss nach altem Recht beschlossen, wurde der Ausbau als notwendig bezeichnet, weil der Mischwasserkanal laut Verwaltung „sehr schadhaft“ war und die 60 Jahre alten Straßen als „verschlissen und erneuerungsbedürftig“ eingestuft wurden. Gerechnet wurde mit insgesamt acht Monaten Bauzeit im Jahr 2018.

Doch erst 2021 wurde die Baumaßnahme fertiggestellt. „Die Schlussrechnung der ausführenden Firma ist erst jetzt bei der Stadt eingegangen, sodass nach Prüfung die Beitragsbescheide Anfang 2024 verschickt werden“, so Ludger Böhne. Die Gesamtmaßnahme habe 800.000 Euro gekostet. Nach der Prüfung würden aus der Summe noch die Kosten für den Kanalbau herausgerechnet, die über die Abwassergebühren bezahlt werden, sowie die öffentlichen Anteile, so Böhne.
Welche Summen im Einzelnen nun von den Anliegern gestemmt werden müssen, könne man noch nicht sagen, so Böhne. Auch, „da wir hier eine sehr gemischte Bebauung von Einfamilien-, Reihen- bis hin zu Mehrfamilienhäusern haben.“
Stadt wollte Anwohner schützen
Böhne: „Die Stadt Dorsten hatte sich seinerzeit über den Städte- und Gemeindebund beim Landesbauministerium dafür eingesetzt, dass als Stichtag für eine Förderung nicht der Baubeschluss gelten sollte, sondern der tatsächliche Baubeginn, da zwischen diesen beiden möglichen Stichtagen je nach nötigen Vorarbeiten, Planung, Beteiligung von Versorgern, Ausschreibung, etc. erhebliche Zeiträume liegen können.“
Das Land habe aber an seinen Regelungen für die Förderung festgehalten. Böhne: „Die Stadt ist also verpflichtet, für diese eine Maßnahme noch Beiträge zu erheben.“ Darüber habe das Tiefbauamt auch die Anlieger im August 2022 schriftlich informiert, „dass sie leider nicht unter das Förderprogramm des Landes fallen, demzufolge noch einen Beitragsbescheid erhalten werden“.
Der Bund der Steuerzahler fordert indes eine Nachbesserung im Gesetz: eine Vorverlegung des Stichtags oder einen Härtefallfonds wie in Bayern. Geld gebe es genug, da der Fördertopf der Landesregierung nie ausgeschöpft worden sei.
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