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Staatsanwalt bürstet Unfallfahrer ab - das war so was von gut
Meinung
Ein junger Mann fährt betrunken eine Frau über den Haufen und flüchtet. Ein Gericht verurteilt ihn. Er will die Strafe nicht akzeptieren. Jetzt hat er eine Klatsche in seiner Berufungsverhandlung kassiert.
Bittere Tränen hat ein 24-Jähriger in seinem Hauptverfahren in Dorsten vergossen, als er wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt und fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden ist. Das erschien dem 24-Jährigen als zu hartes Urteil, obwohl das Unfallopfer unter Dauerschmerzen leidet und seit dem Unfall körperlich behindert ist. Der Fahrer ging in Berufung.
Vor dem Landgericht in Essen siegte die Gerechtigkeit. Diesmal war es das Unfallopfer, das in Tränen der Erleichterung ausbrach und mit Genugtuung vernahm, was der Staatsanwalt dem völlig entgeisterten Angeklagten wortgewaltig zu verstehen gab. Noch nie in seiner 30-jährigen Berufslaufbahn, so der Ankläger, sei ihm ein solches Beispiel von Dreistigkeit untergekommen. Statt demütig die Strafe zu akzeptieren, die auch noch „grenzwertig mild“ sei, habe der 24-Jährige die „abgrundtiefe Unverschämtheit“ besessen, ein weiteres Mal ein Gericht mit seinem Fall zu beschäftigen. Eine Strafminderung sei wegen der Schwere des Delikts keine Sekunde lang in Betracht zu ziehen.
Der 24-Jährige hat in Essen 350 Arbeitsstunden aufgebrummt bekommen. Außerdem will der Staatsanwalt prüfen lassen, ob dem Dorstener der Führerschein nicht entzogen werden muss. Auf Dauer. Ein feines Exempel, das da in Essen statuiert worden ist. Es verdient Applaus.
Seit 20 Jahren als Lokalredakteurin in Dorsten tätig. Immer ein offenes Ohr für die Menschen in dieser Stadt, die nicht meine Geburtsstadt ist. Das ist Essen. Ehefrau, dreifache Mutter, zweifache Oma. Konfliktfähig und meinungsfreudig. Wichtige Kriterien für meine Arbeit als Lokalreporterin. Das kommt nicht immer gut an. Muss es auch nicht. Die Leser und ihre Anliegen sind mir wichtig.
