
© Claudia Engel
Schmerzgepeinigtes Unfallopfer weint beim Feilschen um Entschädigung
Zivilprozess in Essen
Was muss eine Versicherung nach einem grässlichen Autounfall einem Opfer bezahlen, das lebenslang schmerzgepeinigt sein wird? Ein Zivilgericht hat sich damit am Montag beschäftigt.
Für Anna S. (Name von der Redaktion geändert) hörte ihr altes Leben am 30. Oktober 2018 auf. An diesem Tag wird sie auf der Halterner Straße in Höhe der Kreuzung zum Katenberg als Fußgängerin von einem angetrunkenen Autofahrer nachweislich bei Rot über den Haufen gefahren.

An dieser Ampel hat Anna S. die Straße bei Grün überquert, hier wurde sie von dem Auto des Dorsteners erfasst. © Claudia Engel (A)
Als sie vom Auto zurück auf den Boden geschleudert wird, zieht sich die heute 63-Jährige fürchterliche Verletzungen zu. Fünf Rippen brechen, das Becken auch, etliche Rückenwirbel werden angeknackst, die Lungen werden aufgrund von Quetschungen des Brustkorbes malträtiert, ein Nerv im rechten Bein geschädigt, außerdem verliert die Frau sieben Zähne: Sie schwebt wochenlang in Lebensgefahr.
Ein Wunder, dass das Unfallopfer noch lebt
Dass die 63-Jährige überhaupt noch lebt, grenzt an ein Wunder. Trotzdem wird vor Gericht um ihren Anspruch auf Schmerzensgeld gefeilscht und wie hoch ihr Behinderungsgrad nach diesem fürchterlichen Unfall ist. Auch hier geht es ums Geld, um den Grad ihrer Erwerbsminderung und eine Unfallrente.
Ein Anwalt der Versicherung machte vor der VI. Zivilkammer des Landgerichts Essen klar, dass ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro, so wie vom Anwalt der Frau gefordert, nicht drin sei: „Wir hätten uns im Vorfeld auf einen Vergleich eingelassen. 50.000 Euro halten wir für zu viel.“
Vereidigter medizinischer Sachverständiger untersuchte Klägerin
Welcher Art die Verletzungen der Frau sind, wie sehr die Funktionsfähigkeit ihrer Gliedmaßen und ihrer Wirbelsäule mutmaßlich eingeschränkt sind, darüber hat ein vereidigter medizinischer Gutachter dem Gericht Auskunft erteilt.
Auf etwa 20 Prozent schätzt der Mediziner die Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) der Dorstenerin ein. Dass der Anwalt der Klägerin eine weitere Verletzung, eine Schultereckgelenkssprengung dem Unfall zuschreibt, hält der medizinische Gutachter nicht für plausibel. „Diese Verletzung muss älteren Datums sein“, sagte er. Ein Unfallopfer könne sich in der Regel nicht erinnern, wie es nach einer Kollision aufgekommen sei.

Das deutlich hervorstehende Schlüsselbein hält der Gutachter für eine Verletzung älteren Datums. Die Schultergelenksprengung wird bei der Messung des Schmerzensgeldes wohl außen vor bleiben. © Claudia Engel (A)
Diese Verletzung sei vielmehr älteren Datums und nicht auf chirurgische Weise behoben, sondern konservativ behandelt worden - was womöglich mit der Herkunft der Klägerin zusammenhänge. Sie stammt aus Oberschlesien. „Wenn bei uns einer bei Eis und Schnee hinfällt, geht er ins nächste Krankenhaus. In Polen ist das sicher anders.“
Keine Blutergüsse oder Schwellungen im Schulterbereich
Als Indiz dafür, dass diese Verletzung vor dem Unfall passiert sein muss, wertete der Gutachter auch, dass sich bei der Behandlung der Patientin auf der Intensivstation keine Blutergüsse oder Schwellungen am Schultergelenk bemerkbar gemacht haben, obwohl die Frau eine Thoraxdrainage hatte, die nur 20 Zentimeter unter der Schulter gelegt worden ist: „Diese Verletzung wäre dem Pflegepersonal nicht entgangen.“
Die Schulterverletzung wird bei der Bemessung der Entschädigung wahrscheinlich keine Rolle mehr spielen. Wohl aber Beckenringbruch (extrem schwere Verletzung), Wirbelverletzungen, Rippenbrüche sowie Thorax-Quetschungen: ein Multitrauma, von dem das Opfer sagt, das es ihr drei Jahre nach dem Unfall weiterhin endlose Qualen bereitet.
Subjektives Schmerzempfinden soll sehr ausgeprägt sein
Der Gutachter bezeichnete die Klägerin aber als „leidenszentriert“, als einen Mensch, der „Schmerzen stärker verspürt als andere und das auch nach außen kommuniziert“. „Menschen, die depressiv sind, leiden stärker“, fügte er hinzu. Und auch, dass es noch viel schlimmere Unfallfolgen gibt: ein Schädel-Hirn-Trauma etwa oder - den Tod.
Die Klägerin brach nach dieser Aussage in Tränen aus. Was sie unterm Strich als Schmerzensgeld bekommen wird, gibt die Richterin mit Urteil am 15. März bekannt. Je nach Höhe der Summe ist eine weitere Prozess-Runde vor dem Oberlandesgericht Hamm nicht ausgeschlossen.
Seit 20 Jahren als Lokalredakteurin in Dorsten tätig. Immer ein offenes Ohr für die Menschen in dieser Stadt, die nicht meine Geburtsstadt ist. Das ist Essen. Ehefrau, dreifache Mutter, zweifache Oma. Konfliktfähig und meinungsfreudig. Wichtige Kriterien für meine Arbeit als Lokalreporterin. Das kommt nicht immer gut an. Muss es auch nicht. Die Leser und ihre Anliegen sind mir wichtig.
