In einem der lindgrün gestrichenen Mehrfamilienhäuser am Himmelsberg droht den Mietern eine Wassersperre. Auch an der Dimker Allee 3 ist das der Fall.

© www.blossey.eu

Alle Jahre wieder: Mietern am Himmelsberg droht Wassersperre

rnRückstände bei RWW

Manche Geschichten wiederholen sich: Mieter am Himmelsberg 13 droht zum wiederholten Mal eine Wassersperre. Ein Sprecher der Vermieterin sagt: „Das kann schon mal vorkommen.“

Wulfen-Barkenberg

, 23.10.2020, 16:26 Uhr / Lesedauer: 2 min

Sachlich schildert Sabrina Ohletz, welches Ungemach ihr und ihren Mitbewohnern des Hauses Himmelsberg 13 möglicherweise bevorsteht: „Uns soll Ende des Monats das Wasser gesperrt werden“, sagt Ohletz auf Anfrage. Aus einem Schreiben der Rheinisch-Westfälischen Wasserwerke an die Mieter dieses Hauses geht hervor, dass „trotz wiederholter Mahnungen ein Rückstand durch den Vertragspartner, die Eigentümerin des Grundstücks, bisher nicht beglichen wurde“.

Das Schreiben der RWW ist vom 16. Oktober. Bis jetzt hat Sabrina Ohletz nicht gehört, ob ihre Vermieterin den ausstehenden Betrag beglichen hat.

Vor zwei Jahren erlebten diese Mieter des Hauses am Himmelsberg 13 eine Wassersperre, weil ihre Vermieterin seinerzeit die Wasserrechnung trotz Mahnungen nicht bezahlt hatte. Die Geschichte wiederholt sich gerade

Vor zwei Jahren erlebten diese Mieter des Hauses am Himmelsberg 13 eine Wassersperre, weil ihre Vermieterin seinerzeit die Wasserrechnung trotz Mahnungen nicht bezahlt hatte. Die Geschichte wiederholt sich gerade. © Claudia Engel (A)

Es ist nicht das erste Mal, dass die Bewohner des Hauses am Himmelsberg von einer Wasserabsperrung bedroht sind. Zuletzt war das 2018 der Fall. Damals wurde den Nachbarn tatsächlich für einen Tag das Wasser abgedreht, weil die RWW die Ankündigung in die Tat umsetzen musste, nachdem die Eigentümerin trotz wiederholter Mahnungen nicht reagiert hatte.

Jetzt lesen

Dr. Ruben Engel, Anwalt aus Köln und Sprecher der Vermietergewsellschaft, sagt auf unsere Anfrage: „Dass es einmal – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Ankündigung der Versorgungsunterbrechung kommt, kann nie zu 100 Prozent ausgeschlossen werden. Allerdings hat unsere Mandantin unmittelbar dafür gesorgt, dass die Wasserversorgung tatsächlich nicht unterbrochen wird.“

„Es wird keine Unterbrechung der Wasserversorgung geben“

Im Falle der Mieter vom Himmelsberg 13 gibt er folgende Erklärung weiter: „Es wird keine Unterbrechung der Wasserversorgung geben. Unsere Mandantin bedauert die kurzzeitige Unsicherheit für die Mieter und versucht zu eruieren, wie es zu der Ankündigung kommen konnte.“

RWW bestätigt in etwa die Angaben des Anwaltes. „Nach meinem jetzigen Informationsstand sind die Unterlagen von unserer Abteilung Rechnungswesen noch einmal an zwei Mitarbeiter der Vermieterin geschickt worden. Sie sollen zugesichert haben, dass die ausstehende Wasserrechnung beglichen wird“, sagt uns RWW-Sprecherin Birgit Kirch.

Beseitigung eines Feuchtigkeitsschadens beauftragt

Sabrina Ohletz wird das gerne hören, denn sie fühlt sich eigentlich wohl in ihrer Wohnung - wenn da nicht noch ein aktueller Feuchtigkeitsschaden in ihrem Heim zu beklagen wäre. „Da hat unsere Vermieterin nach der Meldung des Schadens zwar schnell reagiert und Mitarbeiter rausgeschickt, beseitigt ist der Schaden aber noch nicht“, sagt die Barkenbergerin.

Jetzt lesen

Grund sei wohl, das hätten die von der Vermieterin beauftragten Handwerker herausgefunden, „ein lockerer Abfluss in der Wohnung über uns“: „Leider hat dieser kleine Defekt für eine Überschwemmung in der Küche unserer neuen Nachbarn geführt. An unserer feuchten Wand eine Etage darunter bildet sich Schimmel“, sagt die angehende Maler- und Lackierermeisterin.

Auf Handwerker, die die Schäden beseitigen, warten die beiden betroffenen Mietparteien nach ihren Angaben jetzt seit einem Monat.

Kommenden Montag wird der Schaden behoben

Ruben Engel dazu: „Unsere Mandantin hat sich umgehend um den gemeldeten Schaden gekümmert. Nach der ersten Sichtung wurde festgestellt, dass der Schaden nur durch eine Fachfirma behoben werden kann. Den Auftrag hierzu hat unsere Mandantin erteilt. Allerdings arbeiten Fachfirmen derzeit – coronabedingt – die Aufträge nach „Akutheit“ ab.“

Eine gute Nachricht hat er für die Mieter der betroffenen Wohnungen dennoch: „Am kommenden Montag soll der Schaden beseitigt werden. Trocknung sowie Beseitigung des Schimmelbefalls wurden ebenfalls beauftragt, sind aber erst nach der Schadensbeseitigung möglich.“