Der Streit um die Rückforderung der Corona-Soforthilfe durch das Land Nordrhein-Westfalen geht in die nächste Runde. Und der Dorstener Jonas Engelmeier blickt kommende Woche gespannt nach Münster. Am dortigen Oberverwaltungsgericht (OVG) wird am 17. März in drei Verfahren über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung verhandelt.
Das Land NRW hatte Berufung eingelegt, nachdem die Verwaltungsgerichte Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen entschieden hatten, dass die Rückforderung nicht rechtmäßig gewesen sei.
Der Fall von Jonas Engelmeier, der in erster Instanz in Gelsenkirchen gewonnen hatte, wird nächste Woche noch nicht am OVG verhandelt. Da geht es zunächst um die Düsseldorfer Fälle, die aber alle ähnlich gelagert sind. „Ich hoffe ja, dass das Land im Falle einer Niederlage sagt, dass die Fälle aus Köln und Gelsenkirchen nicht mehr verhandelt werden müssen“, so Engelmeier. „Sofern so etwas juristisch möglich ist.“
Der Dorstener ist einer von rund 2500 Soloselbstständigen und Freiberuflern in NRW, die gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe geklagt haben. Er hatte im ersten Lockdown Ende März 2020 die von Bund und Land in Aussicht gestellte Soforthilfe beantragt und 9000 Euro als einmalige Pauschale bewilligt bekommen. Das Geld wurde auch zügig ausgezahlt.
Nachdem Engelmeier später Einnahmen und Ausgaben rückgemeldet hatte, erhielt er einen Schlussbescheid. Darin wurde vorgerechnet, dass er lediglich einen „Liquiditätsengpass“ von gut 3000 Euro im Bewilligungszeitraum erlitten habe. Das angeblich zu viel gezahlte Geld sollte er zurückzahlen.
Klartext vom Gericht
Aus den ursprünglichen Bewilligungsbescheiden ist aber an keiner Stelle hervorgegangen, dass noch eine Schlussabrechnung erfolgt oder der Bescheid nur vorläufiger Natur ist. So sahen es jedenfalls die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen. In Engelmeiers Fall waren die Richter auch sehr deutlich geworden. Der vom Land NRW behauptete Vorbehalt der Vorläufigkeit finde im Bewilligungsbescheid „nicht mal andeutungsweise Ausdruck“, heißt es im schriftlichen Urteil.
Die „NRW-Soforthilfe 2020“ in Verbindung mit dem Bundesprogramm „Soforthilfen für Kleinstunternehmer und Soloselbstständige“ war nach Angaben des Landesregierung das größte Förderprogramm in der Geschichte Nordrhein-Westfalens. Insgesamt wurden 430.000 Anträge bewilligt und 4,5 Milliarden Euro an Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler ausgezahlt.
Für die bevorstehende Berufung am OVG hat die Landesregierung auch noch mal den Rechtsbeistand gewechselt und die renommierte Kanzlei „Redeker Sellner Dahs„ engagiert. Das beeindruckte zunächst auch Jonas Engelmeier und seine Mitstreiter von der Interessengemeinschaft NRW-Soforthilfe. Bei der Lektüre der mehr 50 Seiten starken Berufungsbegründung habe man aber keine neuen Argumente gefunden. „Nur mehr Pathos.“
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