Oberlandesgericht Münster und ein Mann an einem Schreibtisch

Der Rechtsstreit zwischen Jonas Engelmeier und dem Land NRW. Die Berufung wird am Oberlandesgericht in Münster verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest. © dpa/privat

Corona-Soforthilfe: Land NRW geht in Berufung - Dorstener muss wieder vor Gericht

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Drei Verwaltungsgerichte sind der Ansicht, dass die Rückforderung der Corona-Soforthilfe durch das Land NRW rechtswidrig ist. Geklagt hatte auch ein Dorstener, der nun weiterkämpfen muss.

Dorsten

, 16.10.2022, 05:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Jonas Engelmeiers Kampf gegen die Rückforderung der Corona-Soforthilfe durch das Land NRW ist noch nicht zu Ende. Der Dorstener hatte im September einen Prozess am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gewonnen. Wie zuvor schon die Gerichte in Düsseldorf und Köln hatten auch die Gelsenkirchener Richter entschieden, dass das Vorgehen der Landes NRW rechtswidrig sei.

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Gegen diese drei Urteile hat das NRW-Wirtschaftsministerium nun Berufung am Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das sei „aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geboten“, sagte NRW-Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne).

„Nicht weiter Steuergelder für teure Prozesse verbrennen“

Engelmeier kann über diese Aussage nur den Kopf schütteln: „Sparsam wäre es, nicht weiter Steuergelder für teure Prozesse zu verbrennen und die ganzen Ressourcen, die in den Bezirksregierungen mit der Abrechnung und Rückforderung von Hilfen betraut sind, mit wichtigeren Dingen zu beschäftigen.“

Das Land NRW argumentiert, dass es sich bei den Bewilligungsbescheiden für die Soforthilfe um vorläufige Bescheide gehandelt habe. Die Soloselbstständigen wehren sich dagegen, weil eine Vorläufigkeit aus den Bescheiden nicht hervorgegangen sei. So sahen es auch die Verwaltungsgerichte. In NRW sind rund 2500 Verfahren anhängig, die ähnlich gelagert sind wie das von Jonas Engelmeier.

Der Dorstener hatte 9000 Euro Soforthilfe beantragt und auch zügig erhalten. „Mein Umsatzausfall in den drei Monaten war deutlich größer als diese 9000 Euro“, sagt er. Die Rückforderung habe das Land NRW gestellt, weil sein betriebswirtschaftliches Minus in dieser Zeit kleiner gewesen sei als 9000 Euro. „Zugesichert war aber eben die Kompensation vom Umsatzausfall und nicht der Ausgleich des betriebswirtschaftlichen Minus‘“, so Engelmeier. Das Land NRW habe nachträglich die Bedingungen für die Corona-Soforthilfe geändert.

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Dieses Vorgehen hatte zunächst auch die Landtagsfraktion der Grünen kritisiert und auf die 15 Mal veränderten FAQs (engl. für „häufig gestellt Fragen“) der Landesregierung verwiesen, die in Ermangelung einer Förderrichtlinie zunächst als grundlegendes Informationsmaterial galten. Die vielen nachträglichen Änderungen hätten sehr zu Verunsicherung der Betroffenen beigetragen, schreiben die Grünen in einer Kleinen Anfrage vom November 2021.

Engelmeier ist enttäuscht von den Grünen

Die Landesregierung habe mit Veröffentlichung der Förderrichtlinien im Mai die Zusage zurückgenommen, dass die Soforthilfe auch zur Deckung des Umsatzausfalls verwendet werden dürfe, so die Grünen weiter. Die später veröffentlichten, rückwirkend geltenden Bedingungen stünden im direkten Widerspruch zu den ersten Versionen der FAQs der Landesregierung.

„Gleich nach der Landtagswahl hat Frau Neubaur aber die Taktik ihres Vorgängers Pinkwart von der FDP einszueins weitergeführt“, so Engelmeier. „Es waren bei den Demonstrationen vor dem Landtag im Jahr 2020 genau diese Grünen, die sich ganz doll solidarisch mit den Kleinunternehmern gezeigt haben.“

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