
Immerhin handelte das Veterinäramt im Kreis Recklinghausen zügig, als die Tierschutzorganisation PETA es über illegales Schächten auf einem Hof in Dorsten informierte. Die Behörde untersagte dem Betrieb das Schlachten von Geflügel. Aber da waren die Hühner schon qualvoll bei vollem Bewusstsein ausgeblutet.
Der Hofbetreiber will von den Vorgängen wenig bis nichts mitbekommen haben, wenn man seinen Aussagen in der Bild-Zeitung glauben darf. Und das, obwohl der Schlachtraum mit einer Kamera ausgestattet gewesen sein soll. So oder so: Es ist sein Job, dafür zu sorgen, dass auf seinem Hof alles mit rechten Dingen zugeht. Und es ist wiederum der Job des Veterinäramts, das zu kontrollieren.
Kontrollen haben versagt
Ganz offensichtlich haben die Kontrollmechanismen in diesem Fall versagt. Gerade der Umstand, dass seit bald 20 Jahren im gesamten Kreis Recklinghausen kein einziger Antrag auf eine Sondergenehmigung für religiöses Schächten gestellt worden ist, sollte das Veterinäramt hellhörig werden lassen.
Man mag zum betäubungslosen Schlachten aus religiösen Gründen stehen wie man will. Das Thema ist heikel, weil es sich im Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Tierschutz und der in der europäischen Grundrechtecharta verankerten Religionsfreiheit bewegt. Die Hürden für eine Genehmigung sind richtigerweise hoch. Dass sich niemand um eine bemüht, bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass es kein Interesse mehr an illegalem Schächten gibt.
Nach Hinweis von Tierschützern: Schlachtverbot für Betrieb in Dorsten
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