
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen: Hier ist die Dorstener Hundehalterin zur Zahlung der Tierheim-Kosten verurteilt worden. © Jörn Hartwich
Hunde ausgehungert und verwahrlost: Streit um Rettungsaktion in Dorsten
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
In einer Wohnung in Dorsten werden zwei völlig verwahrloste Pudel entdeckt. Jetzt sollte die Besitzerin für die Rettungsaktion zahlen. Doch sie weigerte sich.
Es muss ein trauriger Anblick gewesen sein: Vor viereinhalb Jahren wurden in einer Wohnung in Dorsten-Hervest zwei Pudel entdeckt, die weder Futter noch Wasser hatten und auch sonst ziemlich verwahrlost waren. Jetzt muss die ehemalige Hundehalterin zumindest für die Rettungsaktion zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden.
Die beiden Pudel, die auf die Namen „Maxi“ und „Josi“ hörten, waren damals sofort untersucht und vier Wochen lang im Dorstener Tierheim wieder aufgepäppelt worden. Die Kosten hatte das Kreisveterinäramt später auf 873,20 Euro beziffert – für Unterbringung, Tierarztkosten und Transport.
Pudel haben neues Zuhause
Das war der Frau aus Hervest, die damals offenbar unter großen gesundheitlichen Problemen litt, zu viel. Ihrer Meinung nach hätten „Maxi“ und „Josi“ damals sofort einer Nachbarin übergeben werden können. Dann wären auch keine Tierheimkosten angefallen.
So einfach ist die Sache aber wohl nicht. „Das war aus tierärztlicher Sicht nicht zu verantworten“, so der Richter. Außerdem sollten die Hunde dauerhaft in gute Hände gegeben und nicht mal eben schnell irgendwo zwischengeparkt werden. Was auch gelungen sei. Dass die Hervesterin „Maxi“ und „Josi“ nicht wieder zurückbekommt, stand damals schnell fest. „Die Haltungsbedingungen waren katastrophal“, hieß es im Urteil.