Maskenpflicht in der Dorstener Fußgängerzone verlängert
Coronavirus
Zahlreiche Corona-Lockerungen gelten seit Mittwoch in Dorsten. Doch bei der Maskenpflicht bleibt der Kreis Recklinghausen hart.

In der Fußgängerzone gilt weiterhin Maskenpflicht. © Stefan Diebäcker
Landrat Bodo Klimpel (CDU) hat wie angekündigt am Mittwoch mit den Bürgermeistern der zehn Kreisstädte beraten, wie es mit der Maskenpflicht in den Innenstädten weitergeht. Ergebnis: Es ändert sich nichts!
Wie die Kreisverwaltung am Nachmittag in einer Mitteilung bestätigt, bleibt die Maskenpflicht in den Innenstädten und ausgewählten Plätzen, Parks und Straßen bestehen - zunächst bis 30. Juni. Darin waren sich Landrat und Bürgermeister einig. Heißt: Auch Tobias Stockhoff trägt sie mit.
Begründet wird die Entscheidung vor allem mit den Öffnungen in Handel und Gastronomie, „die zurzeit wieder für volle Fußgängerzonen sorgen“.
Über einen möglichen Verzicht von Masken wollen Kreis und Städte erneut beraten, sofern die 7-Tage-Inzidenz unter die Marke von 35 sinkt. Auf Wochenmärkten reicht schon jetzt eine Alltagsmaske, in den Mercaden muss es eine medizinische Maske sein. Das hat aber nicht der Kreis geregelt, sondern die neue NRW-Coronas-Schutzverordnungen.