Maskenpflicht im Freien weitgehend aufgehoben - diese Regeln gelten jetzt in Dorsten
Coronavirus
Seit Montag (21.6.) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Coronaschutzverordnung. Änderungen betreffen vor allem die Maskenpflicht im Freien. Diese Regeln gelten jetzt in Dorsten.

Seit Montag (21.6.) ist die Maskenpflicht im Freien weitgehend aufgehoben. © Robert Wojtasik
Seit Montag (21.6.) gilt eine neue Coronaschutzverordnung in NRW. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Maskenpflicht im Freien, die weitgehend aufgehoben wurde. Auch auf Schulhöfen und im Außenbereich von Schulen muss kein Mund-Nase-Schutz mehr getragen werden. Im Innenbereich und damit auch in Klassenräumen bleibt die Maskenpflicht bestehen.
Die neuen Regeln gelten für Inzidenzstufe 1 (unter 35) - also auch für Dorsten und die übrigen Städte im Kreis im Recklinghausen.
Maskenpflicht im Freien gilt in Warteschlagen, auf dem Wochenmarkt und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern - außer am festen Sitz- oder Stehplatz. In geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen. Für Bildungs-, Kultur, Sport- und andere Veranstaltungen gilt nun aber: Bei ausreichender Lüftung oder Luftfilterung darf die Maske an festen Sitz- oder Stehplätzen abgenommen werden, sofern weitere Schutzmaßnahmen (Test, Abstand, Rückverfolgbarkeit) eingehalten werden.
In Schulgebäuden und Klassenzimmern bleibt die Maskenpflicht bestehen (vorerst bis zu den Sommerferien). Auch in Bus und Bahn muss weiter Maske getragen werden, an Busbahnhöfen und Haltestellen im Freien nicht mehr.
Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt, wenn die Teilnehmer aus maximal fünf Haushalten kommen. Für Geimpfte und Genesene (GG) gelten keine Kontaktbeschränkungen. Treffen mit bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten innen erlaubt, wenn sie nachweislich negativ getestet sind (draußen: 250 Personen). Diese Regel gilt nicht für Partys. Sie dürfen außen mit 100 negativ Getesteten (plus GG), innen mit 50 negativ Getesteten (plus GG) stattfinden.
Sport: Kontaktsport außen und innen mit bis zu 100 Personen möglich, Voraussetzung ist ein negativer Test. Mehr als 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Zuschauerkapazität) sind auf Sportanlagen ohne Test erlaubt, innen bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel Kapazität) mit Negativtest und Sitzplan.
Freibäder: Im Gegensatz zu Hallenbädern und Saunen darf man ohne Negativtest ins Freibad. Das Atlantis ist kein reines Freibad, einzelne Bereich sind nicht voneinander getrennt: Wer im Freibad ist, kann auch ins Spaßbad, ein Fitnessgast kann ebenfalls ins Spaßbad - deshalb ist beim Besuch des Atlantis weiterhin ein Negativtest (max. 48 Stunden alt) oder ein Nachweis über eine vollständige Impfung oder Genesung mitzubringen.
Freizeit: Für Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten und ähnliche Einrichtungen sind keine Tests mehr nötig. Clubs und Discotheken dürfen ihre Außenbereiche für bis zu 100 Personen öffnen (Test erforderlich).
Kultur: In Theatern, Kinos, Opern- und Konzerthäusern oder anderen Einrichtungen können bis zu 1.000 Getestete plus Genesene und Geimpfte wieder Veranstaltungen besuchen. Museen und Kultureinrichtungen dürfen schon bei einer Inzidenz über 35 ohne Termin und Test Besucher empfangen, hier ändert sich nichts. Innenräume von Clubs bleiben geschlossen.
Gastronomie: In der Außen- und der Innengastronomie gibt es zwar noch eine Sitzplatzpflicht, ein Test ist jedoch nicht mehr nötig.
Einzelhandel: Im Einzelhandel sind weder Termine noch Tests notwendig. Bei Geschäften mit einer Fläche über 800 Quadratmeter ist nun eine Person je 10 Quadratmeter erlaubt.