Masken für Bedürftige werden ab Montag in den Stadtteilen angeboten
Coronavirus
Die Stadt Dorsten weitet ihr Angebot aus, bedürftigen Bürgern ein Maskenpaket zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung zu stellen. Am Montag (1.2.) startet der Stadtteilverkauf.

Am Donnerstag (4.2.) werden die Maskenpakete auch noch einmal von 14 bis 16 Uhr im Atlantis-Parkhaus ausgegeben. © Guido Bludau (A)
Ab Montag (1.2.) wird dann ein mobiles Team medizinische Masken direkt in den Stadtteilen anbieten. Los geht’s am Montagmorgen in Lembeck. „Die Stadt Dorsten möchte durch die Ausweitung des Angebotes auch den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zum Erwerb des Maskenpaketes geben, die nicht Atlantis kommen können“, erklärt Bürgermeister Tobias Stockhoff.
Die Verkaufsstationen in der Übersicht:
- Montag, 1. Februar, 8.30 bis 10.30 Uhr: Lembeck, Parkplatz Sportanlage SV Schwarz-Weiß Lembeck, Am Hagen; 11 bis 13 Uhr: Wulfen-Barkenberg, Gemeinschaftshaus Wulfen, Wulfener Markt 5; 14 bis 16 Uhr: Wulfen, Parkplatz Blau-Weiß Wulfen, Wittenbrink 10
- Dienstag, 2. Februar, 8.30 bis 10.30 Uhr: Rhade, Parkplatz Sportanlage SSV Rhade, Dillenweg 120; 11 bis 13 Uhr: Deuten, Parkstreifen Ecke Birkenallee/Bühnert; 14 bis 16 Uhr: Holsterhausen, Sportplatz BVH Dorsten, Waldstraße 42
- Mittwoch, 3. Februar, 8.30 bis 10.30 Uhr: Altendorf-Ulfkotte, Parkplatz Sportanlage SV Altendorf-Ulfkotte, Gildenweg; 11 bis 13 Uhr: Feldmark, Parkstreifen Sportanlage Marler Str., Marler Str. 42; 14 bis 16 Uhr: Hervest, Parkplatz Sportanlage SuS Hervest Dorsten, Ellerbruchstraße 24
- Donnerstag, 4. Februar, 8.30 bis 10.30 Uhr: Östrich, Parkplatz vor Getränke Star, Am Rehbaum 65; 11 bis 13 Uhr: Hardt, Parkplatz SV Dorsten Hardt, Storchsbaumstraße 59; 14 bis 16 Uhr: Altstadt, Parkhaus Atlantis
Am Montag (25. Januar) ist die neue Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten und damit einhergehend auch die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung. Das Tragen sogenannter Alltagsmasken ist nicht mehr ausreichend. Für viele bedürftige Dorstener Bürgerinnen und Bürger hat das eine unerwartete finanzielle Belastung zur Folge.
Folgende Personen zählen insbesondere zum Kreis der Bedürftigen und haben somit einen Anspruch auf diese Form der Unterstützung:
Empfängerinnen und Empfänger von
- Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- BaföG
- Sozialgeld
- Wohngeld
- Kindergeldzuschlag
Das Angebot richtet sich an Dorstener Bürgerinnen und Bürger ab Schuleintritt. Kinder, die nicht schulpflichtig sind, sind von einer Maskenpflicht befreit. Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, haben gemäß einem Beschluss der Bundesregierung bereits einen Anspruch auf den Erhalt von drei FFP2-Masken. Allerdings sind die hierzu notwendigen „Berechtigungsscheine“ noch nicht bei allen Bürgerinnen und Bürgern angekommen. Da die Personen zur Risikogruppe gehören, möchte die Stadt Dorsten auch diesen – sofern sie zum Kreis der Bedürftigen gehören - das Angebot der Maskenpakete unterbreiten.
Zum Nachweis der Bedürftigkeit ist ein gültiger Bescheid vorzulegen. Der Krisenstab der Stadt Dorsten weist darauf hin, dass zwecks Gleichbehandlung pro Person nur ein Maskenpaket angeboten wird und bittet dringend um Einhaltung der geltenden Coronaschutz-Regeln bei der Ausgabe.