In städtischen Dienstgebäuden müssen medizinische Masken getragen werden
Coronavirus
Ab Montag ist das Tragen von Alltagsmasken in städtischen Dienstgebäuden nicht ausreichend. Es besteht die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in allen Verwaltungsgebäuden.

Am Montag (25.1.) müssen in allen städtischen Dienstgebäuden medizinische Masken getragen werden. (Symbolbild) © picture alliance/dpa
Am Montag (25. Januar) tritt die neue landesweite Coronaschutzverordnung in Kraft, die unter anderem eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken, KN95/N95) in Geschäften sowie in Arztpraxen, bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und während Versammlungen zur Religionsausübung vorschreibt.
Alltagsmasken nicht mehr ausreichend
Die Stadt Dorsten ordnet die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken darüber hinaus in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ein. Auch unter anderem im Rathaus ist das Tragen sogenannter Alltagsmasken ab Montag also nicht mehr ausreichend.
Diese Regelung gilt für die rund 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Dorsten ebenso wie für Bürgerinnen und Bürger. Wer ein Dienstgebäude der Stadt Dorsten betritt, hat unbedingt eine medizinische Maske zu tragen. Das Gleiche gilt für Besucherinnen und Besucher des Wertstoffhofes der Stadt Dorsten.
Darüber hinaus gelten in den öffentlichen Verwaltungsgebäuden der Stadt Dorsten alle weiteren Regelungen der Coronaschutzverordnung.
Hinweis: Bürgerinnen und Bürger, die keine medizinische Maske besitzen, können eine Einwegmaske (OP-Maske) zum Preis von 1 Euro pro Stück vor dem Eingang des Bürgerbüros an der Halterner Straße 5 erwerben.