Langzeitarbeitslose Dorstener kehren als Quartiershausmeister auf den Arbeitsmarkt zurück

Teilhabechancengesetz

Ein neues Gesetz wird in Dorsten dafür sorgen, dass langzeitarbeitslose Menschen dauerhaft arbeiten können. Kurzfristig werden das bis zu 50 Beschäftigte sein. Mittelfristig deutlich mehr.

Dorsten

, 22.02.2019, 11:27 Uhr / Lesedauer: 2 min
Langzeitarbeitslose können sich für den Arbeitsmarkt als Hausmeister empfehlen: Die Dorstener Arbeit bietet erneut eine Maßnahme an.

Langzeitarbeitslose können sich für den Arbeitsmarkt als Hausmeister empfehlen: Die Dorstener Arbeit bietet erneut eine Maßnahme an. © Dorstener Arbeit

Der Begriff ist sperrig, aber die Idee dahinter gut: Das bescheinigte der Sozialausschuss dem neuen Teilhabechancengesetz der Bundesregierung. Es bietet Menschen, die mehr als sechs Jahre arbeitslos waren, die handfeste Chance, wieder arbeiten zu können. Und das für längere Dauer.

Die Dorstener Arbeit geht als Vorreiterin ans Werk: Sie wird ab dem 1. März 20 Quartiershausmeister qualifizieren und fünf Jahre lang beschäftigen, wenn der Rat dem Projekt am Mittwoch (27.2.) ab 17 Uhr zustimmt.

Der Sozialausschuss war jedenfalls sehr angetan und stimmte zu, dass die Stadt ihren Anteil für dieses Projekt (2019 bis 2024) bezahlt. Es geht um 440.000 Euro, die aber refinanziert werden, „weil die Menschen dann aus dem Leistungsbezug herausfallen und eine Arbeitsleistung erbringen“, so die Meinung im Ausschuss.

500 Arbeitsplätze sollen kreisweit geschaffen werden

Klaus Lammers, Leiter des Jobcenters, erläuterte Hintergründe und welche Auswirkungen das Teilhabechancengesetz auf den Arbeitsmarkt in Dorsten und im Kreis Recklinghausen sehr wahrscheinlich haben wird. „Das Gesetz wird 500 geförderte Beschäftigungsverhältnisse anstoßen.“ Außerdem ermöglicht das neue Gesetz, Beschäftigungsverhältnisse aus dem Projekt der sozialen Teilhabe fortzusetzen.

Lammers sagte, dass die Rahmenbedingungen für die Beschäftigungsverhältnisse erst seit Dezember bekannt seien. Am 1. Januar trat das Teilhabechancengesetz in Kraft. Die kurze Vorlaufzeit sei aber gut genutzt worden: „In Dorsten haben wir schon im Oktober 2018 vier- bis sechswöchige Qualifizierungsmaßnahmen für arbeitslose Menschen gestartet, die motiviert sind, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden“.

Stadtverwaltung will sich bei Arbeitsangebot beteiligen

Dorstens Kämmerer Hubert Große-Ruiken erinnerte in diesem Zusammenhang an den Vestischen Appell, der vor mehreren Jahren von Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgebern formuliert worden ist. Seinerzeit sei ein sozialer Arbeitsmarkt gefordert worden, der Menschen wieder an den Arbeitsmarkt heranführt. Das sei mit dem Teilhabechancengesetz jetzt möglich. „Damit werden Menschen erreicht, die mit herkömmlichen Mitteln auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr Fuß fassen können“, sagte Große-Ruiken.

Auch die Stadtverwaltung werde sich maßgeblich beteiligen, Arbeit anzubieten. Zum Beispiel im Bereich des Offenen Ganztags, bei Hausmeistertätigkeiten oder in der Grünflächenpflege. Ziel des Teilhabechancengesetzes ist es, dass private Arbeitgeber ebenfalls Stellen einräumen: „Es gibt viele Interessenten, die mitwirken wollen, denn das Instrument ist interessant und lukrativ auch für Arbeitgeber“, sagte Klaus Lammers. Teilnehmende Unternehmen würden eng begleitet und unterstützt, kündigte er an.

Erst einmal berufliche Orientierung

Für langzeitarbeitslose Dorstener ist das Teilhabechancengesetz laut Klaus Lammers eine gute Chance, den Leistungsbezug hinter sich zu lassen. „Erst einmal geht es natürlich um berufliche Orientierung der Menschen. Nach sechs Jahren Arbeitslosigkeit hat man keine berufliche Praxis mehr, auch eine abgeschlossene Berufsausbildung nutzt da wenig.“ Herauszufinden, wo die Stärken der Menschen liegen und in welcher Hinsicht sie unterstützt werden können, sei Aufgabe des Vermittlungsservice in den Jobcentern. Demgegenüber steht ein gut gefüllter Stellenpool: „180 Plätze konnten kreisweit schon eingerichtet werden“, so Lammers.

Die Dorstener Arbeit steht schon in den Startlöchern. Nach guten Erfahrungen mit dem Quartiershausmeisterprojekt, einem Baustein des Förderprojektes „Wir machen Mitte, wird sie jetzt einen neuen Anlauf mit neuen Bewerbern am 1. März unternehmen. Vorausgesetzt, der Rat der Stadt stimmt dem Antrag der Dorstener Arbeit kommende Woche zu.

Das Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz wurde am 8.11.2018 verabschiedet.
  • Ein wesentlicher Bestandteil des Änderungsgesetzes ist die Einführung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose. Ein neu eingeführtes arbeitsmarktpolitisches Instrument (§16i SGB II) sieht die Zahlung von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt an Arbeitgeber zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt vor, wenn sie mit Langzeitarbeitslosen ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründen.
  • Mit der verabschiedeten Gesetzesänderung konnten wesentliche Verbesserungen erreicht werden. Jedes Unternehmen kann Arbeitskräfte gemäß §16i SGB II einstellen. Eine Beschränkung auf gemeinnützige Tätigkeit ist nicht vorgesehen. Der Förderzugang, die Förderhöhe und die Rahmenbedingungen sind für alle Arbeitgeber gleich.
  • Gefördert werden nur Beschäftigungsverhältnisse von langzeitarbeitslosen Menschen, die von den vergangenen sieben Jahren sechs Jahre im Leistungsbezug nach SGB II waren bzw. bei Schwerbehinderten und Bedarfsgemeinschaften mit einem minderjährigen Kind reduziert sich der Leistungsbezug auf fünf Jahre.
  • In den Jahren 1 und 2 der Förderung werden 100 Prozent der Lohnkosten einschließlich Arbeitgeberanteil bezuschusst. Anteile zur Arbeitslosenversicherung sind nicht zu zahlen. Im Jahr 3 sinkt die Förderung auf 90 Prozent, im Jahr 4 auf 80 Prozent, für das Jahr 5 sind die Förderungen auf 70 Prozent festgelegt. Die Förderung endet spätestens nach 5 Jahren.