Kreis Recklinghausen: Inzidenz über 10,0 - Borken: Mehr Beschränkungen
Coronavirus
Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen ist am Sonntag (18.) erstmals wieder über die wichtige 10,0-Marke gestiegen. Im Kreis Borken (14,5) werden ab Montag Lockerungen zurückgenommen.

Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen steigt wieder. © picture alliance/dpa
Der Inzidenzwert im Kreis Recklinghausen ist wieder gestiegen: Er beträgt am Sonntag, 18. Juli, 11,2. Am Samstag lag er noch bei 9,6. Damit setzt sich die insgesamt steigende Tendenz der letzten Tage weiter fort: Am Donnerstag, 8. Juli, lag der Wert noch bei 3,6.
Wert bei 11,2
Es geht also stetig bergauf, und inzwischen ist die 10,0 überschritten. Mit 11,2 liegt der Kreis RE auch über dem bundesweiten Wert. Bleibt der Wert nun für acht Tage über 10,0, gäbe es wieder mehr Einschränkungen.
Bei den genannten Zahlen handelt es sich um die Werte, die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht werden und entscheidend sind für die Anordnung staatlicher Maßnahmen. Der Inzidenzwert gibt die Zahl der Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den zurückliegenden sieben Tagen wieder.
Der Kreis Recklinghausen aktualisiert seine Corona-Zahlen am Wochenende seit Anfang Juli zunächst nicht mehr. Heißt: für Dorsten gibt es derzeit keine aktuellen Zahlen.
Im Regierungsbezirk Münster ist die Entwicklung der Inzidenz laut RKI leicht uneinheitlich. Die Stadt Bottrop (6,0) hat aktuell die wenigsten Fälle im Verhältnis zur Einwohnerzahl.
Der Kreis Borken (aktuell aber wieder mit fallenden Werten von 15,6 auf 14,5) und Münster liegen weiterhin über dem Wert 10.
Ab Montag in Kraft
Im Kreis Borken gelten ab Montag, 19. Juli, wieder die Vorgaben der Inzidenzstufe 1. Nachdem der Inzidenzwert im Kreisgebiet heute (Samstag, 17. Juli) den achten Tag in Folge den Wert von 10 überschreitet, gelten dann nicht mehr die erweiterten Lockerungen der Stufe O, stattdessen tritt am übernächsten Tag – und damit am Montag – wieder die Inzidenzstufe 1 in Kraft. Formal geschieht dies erst mit der Veröffentlichung des Landes, die nun im Laufe des Wochenendes erfolgen soll.
Kontaktbeschränkungen
Für die Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet bedeutet das unter anderem, dass wieder Kontaktbeschränkungen gelten: Treffen im öffentlichen Raum sind für Angehörige aus fünf Haushalten oder mit Test für 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten möglich.
Auch bei Partys und privaten Veranstaltungen gibt es nun wieder Personenzahlgrenzen, Musikfestivals oder Volksfeste sind vorerst nicht mehr möglich, Discos nur noch draußen. Bei vielen Aktivitäten sind wieder negative Tests erforderlich (außer für Geimpfte und Genesene).
Bei Kulturveranstaltungen gelten Personenbegrenzungen und Testpflicht, auch für die Sportausübung gelten wieder Beschränkungen. Die genauen Regelungen sind der CoronaSchutzVerordnung des Landes zu entnehmen