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In Dorsten kommt ein freistehendes Einfamilienhaus unter den Hammer
Immobilienkauf
Es ist ein Jammer für die Eigentümer, aber der Hammer für die Käufer: In Dorsten steht die Zwangsversteigerung eines freistehenden Einfamilienhauses bevor. Verkehrswert: 240.000 Euro.
Hinter der Zwangsversteigerung eines Wohnhauses verbergen sich häufig menschliche Schicksale. Wenn der Eigentümer den Kredit seiner Bank nicht mehr bedienen kann, steht am Ende die Zwangsversteigerung der heimischen vier Wände.
In Dorsten wird am 16. November (Dienstag), um 9.30 Uhr in der Agora des Gemeinschaftshauses Wulfen, Wulfener Markt 5, ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus mit zwei Garagen in Rhade unter den Hammer kommen. Der vom Gutachter festgelegte Verkehrswert beträgt 240.000 Euro.
Eine gute Gelegenheit also für Immobilien-Interessierte, die verzweifelt in Dorsten auf der Suche nach einem Haus sind, aber keines bekommen. Bekanntermaßen ist das Angebot gering, die Nachfrage nach Grundstücken und Häusern in Dorsten aber um ein Vielfaches höher. Und die Immobilienpreise sind mächtig gestiegen. Im Laufe des Jahres noch einmal um 17 Prozent. So gesehen erscheint das Rhader Wohnhaus in einem guten Licht.
Bieterverfahren ist öffentlich
Das Bieterverfahren ist öffentlich. Das Amtsgericht Dorsten schreibt solche Termine auf seiner Homepage aus. Aber auch auf zvgsuche.de werden Käufer fündig. Sämtliche Zwangsversteigerungstermine von Immobilien in NRW werden hier aufgeführt.
Bei dem Haus in Rhade handelt es sich um ein Gebäude aus dem Jahr 1937. Der Nebentrakt mit Garagen und Abstellraum wurde 1969 errichtet. Die Wohnfläche des Wohnhauses beträgt 157 Quadratmeter. Wohnhaus und Nebentrakt stehen auf 724 Quadratmetern Grund.
Vor dem Versteigerungstermin müssen Interessierte Regeln beachten. Das Amtsgericht Dorsten beschreibt die Bedingungen ausführlich. Bieter finden Einzelheiten unter ag-dorsten. nrw.de
Immoportal hat für alle unkundigen Bieter ein paar Tipps zusammengestellt, auf was Kaufinteressierte zu achten haben und welche Lasten sie bei einer Zwangsversteigerung eines Wohnhauses zu tragen haben.
Einsicht ins Grundbuch beim Amtsgericht nehmen
Wichtig sei, dass vor dem Termin Einsicht in das Grundbuch beim Amtsgericht genommen wird. Als nützlich könne sich zudem erweisen, mit der Gläubigerbank Kontakt aufzunehmen. Die Nummer der betreibenden Gläubiger können Bieter dem ZVG-Portal entnehmen.
„Hier sollten Sie erfragen, ab welchem Gebot sie einen Zuschlag erteilen, sodass Sie sich eine Strategie für den Termin überlegen können“, rät das Immobilienportal den Kaufwilligen. Dann müsse sich der Interessent nur noch Gedanken darüber machen, ob er mit einem realistischen Preis ins Gebot einsteigen möchte. „Damit scheiden Spaßbieter aus dem Rennen aus.“
Seit 20 Jahren als Lokalredakteurin in Dorsten tätig. Immer ein offenes Ohr für die Menschen in dieser Stadt, die nicht meine Geburtsstadt ist. Das ist Essen. Ehefrau, dreifache Mutter, zweifache Oma. Konfliktfähig und meinungsfreudig. Wichtige Kriterien für meine Arbeit als Lokalreporterin. Das kommt nicht immer gut an. Muss es auch nicht. Die Leser und ihre Anliegen sind mir wichtig.
