Margarethe Burich ist 1588 auf der Folterbank in Dorsten gestorben. Warum? Weil Dorstener Bürger ihr vorwarfen, eine Hexe zu sein. Einem Irrglauben, dem immer noch zahlreiche Deutsche anhängen, glaubt man einer neuesten Studie.
Es gibt Hexen, die mit ihren übernatürlichen Fähigkeiten anderen Schaden zufügen können – davon sind rund 13 Prozent der Studienteilnehmer aus Deutschland überzeugt. Das ergab eine im Fachmagazin „PLOS One“ vorgestellte Studie.
Der Hexenglauben war in Europa im späten Mittelalter und vor allem in der Frühen Neuzeit verbreitet. Auch in Dorsten kam es zu zahlreichen Prozessen gegen vermeintliche Hexen. Meist endeten sie für die Beschuldigten mit dem Tod.
Der berühmteste Fall in Dorsten ist der von Margarethe Burich. Sie war die Witwe des ehemaligen Bürgermeisters Matthias Burich, der von 1577 bis 1585 das Amt bekleidet hatte. Sie galt als „dürres, schwaches und gebrechliches Weiblein“, schrieb Peter Oestmann in einem Heimatkalender aus dem Jahr 1995. Ihr Mann war im Truchsessischen Krieg 1585 umgekommen. Später klagte eine Nachbarin die Witwe der Hexerei an. Burich hätte ihr eine Krankheit angezaubert.
Burich überstand Wasserprobe
Der Bürgermeister-Witwe und drei weiteren Frauen machten Pastor Clamor Middendorp und Richter Vinzenz Rensing, der spätere Vestische Statthalter, 1588 den Prozess. Eine der angeklagten Frauen, Triene Erkenschwick, gab Burich als Mitschuldige gegenüber den Dorstenern Richtern an, bevor sie gefoltert wurde.
Mithilfe des Henkers überstand Margarethe Burich die Wasserprobe in der Gräfte von Schloss Lembeck. Danach starb sie allerdings auf der Folterbank.
Oestmann schreibt: „Obwohl Margarethe Burich kein Geständnis abgelegt hatte, wurde sie ein zweites Mal gefoltert, drei Stunden am Vormittag, und zwei weitere Stunden am Nachmittag. Diese Prozedur war derart grausam und schmerzhaft, dass die Angeklagte während der Folter starb. Ihre Familie kommentierte die Brutalität des Dorstener Hexenprozesses resigniert mit den Worten: ‚Kein Wunder, das das elende weib dermaßen in der pein umbkommen und gestorben.‘“
Um die Todesursache zu vertuschen, ließ der Richter ihr post mortem das Genick brechen. Er schrieb ins Protokoll, dass der Teufel sie durch Genickbruch erlöst und geholt habe.
Hexenprobe am Schloss Lembeck
Der Tod auf der Folterbank stellte in der damaligen Zeit einen Rechtsverstoß dar. Hexenprozesse verliefen in Europa meist ähnlich. Nach der Anklage wurden die Menschen – meist waren es Frauen – inhaftiert, verhört und Hexenproben unterzogen. Zu diesen Hexenproben gehörte auch die Wasserprobe.
In Dorsten fand diese in der Gräfte von Schloss Lembeck statt. Noch heute heißt die Stelle „Hexenkolk“, wo die Proben mutmaßlich gemacht wurden. Oft haben die Scharfrichter die Wasserprobe manipuliert, damit die Frauen nicht untergehen. Blieben sie über dem Wasser, galten sie als „Hexe“. Es folgten Geständnis, eine Befragung nach Mitschuldigen, die Verurteilung und schließlich die Hinrichtung.
Durch den Teufel-Trick bei Margareta Burch wollte Richter Rensing vertuschen, dass die Witwe des ehemaligen Bürgermeisters bereits bei der Folter starb. Auf dem Marktplatz wurde die Leiche der Bürgermeisterwitwe zur Schau gestellt. Dort wollte der Richter ihn – „unter allen Umständen“ – verbrennen lassen.
Verwandten wehrten sich
Burich – obwohl schon tot – wurde zusammen mit drei weiteren wegen Hexerei angeklagten Frauen zum Feuertod verurteilt. Dagegen jedoch wehrten sich die Verwandten. Die fünf Männer Johann Burich, Gerhard Dapper, Johann Stockum, Peter Baer und Matthias Burich klagten, dass Richter Rensing, Rat und Schöffen zu Dorsten gegen die Reichsgesetze verstoßen hatten.
Eines ihrer Argumente: Ein Vorwurf an Margarethe Burich war, Vieh einiger Menschen tot gezaubert zu haben. Die fünf Männer fanden allerdings heraus, dass diese Menschen überhaupt kein Vieh besessen hatten.
Am Hinrichtungsort begraben
Auch ist diesen Männern zu verdanken, warum so viel über den Fall von Margarethe Burich bekannt ist. Sie gingen immer wieder gerichtlich gegen Richter Rensing und die Stadt Dorsten vor. In mehreren Urteilen wurden sie zu ewigem Stillschweigen über diesen Fall verurteilt. Damit wollten sie sich aber nicht abfinden und zogen schließlich vor das Reichskammergericht in Speyer.
Die Urteilsbücher dieses letzten Prozesses sind nicht mehr erhalten. Ob die Burichs von ihrem Stillschweigen entbunden wurden, ist deshalb nicht mehr feststellbar. Aufgrund der Prozesse zuvor sind aber die Einzelheiten des Falls erhalten geblieben.
Die Verbrennung der Margareta Burich musste Richter Rensing zudem aussetzen. Sie wurde am Hinrichtungsort begraben.
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