Grundschülerin aus Dorsten missbraucht: Sex-Täter (56) verurteilt

© Werner von Braunschweig

Grundschülerin aus Dorsten missbraucht: Sex-Täter (56) verurteilt

rnLandgericht Essen

Die Schülerin aus Dorsten war gerade neun Jahre alt, als der Partner ihrer Mutter ihr erst Geld anbot - und sie dann dreimal missbrauchte. Jetzt wurde der Sex-Täter (56) verurteilt.

Essen/Dorsten/Haltern

, 19.10.2021, 17:40 Uhr / Lesedauer: 2 min

Das junge Mädchen leidet noch immer - der Mann, der dafür verantwortlich ist, kommt vor Gericht glimpflich davon. Nach einer Serie von mindestens drei sexuellen Übergriffen auf ein Mädchen aus Dorsten ist ein 56-jähriger Drucker aus Haltern am See zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Obendrein muss der Ex-Partner der Mutter des Opfers eine Sexualtherapie absolvieren.

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Der Angeklagte hatte im Prozess vor der 5. Jugendschutzkammer sofort die Flucht nach vorne angetreten und die Anklage über seinen Anwalt vorbehaltlos abgenickt. „Der Angeklagte bekennt sich in vollem Umfang schuldig. Die polizeiliche Aussage des Mädchens stimmt. Er schämt sich und bedauert sehr, dass er das gemacht hat“, sagte Verteidiger Siegmund Benecken.

Zu dem Umständen, wie es so weit kommen konnte, äußerte sich der 56-Jährige später auch selbst. „Ich mochte sie, fand sie sympathisch, habe mich ein bisschen zu ihr hingezogen gefühlt“, gab er zu. Zum Motiv gab der Angeklagte an: „Es war Neugier.“

50 Euro für Berührungen angeboten

Angeklagt waren drei sexuelle Übergriffe im Zeitraum von Sommer 2020 bis März 2021. Damals lebte der Angeklagte noch mit dem Mädchen und der Mutter in einem Reihenhaus in Dorsten. Vor dem ersten Übergriff bot er dem Kind laut Urteil als Bezahlung dafür, dass er es im Intimbereich berühren darf, 50 Euro an.

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Die Neunjährige sagte zu, der Angeklagte vergriff sich an ihr und gab ihr anschließend das versprochene Geld. Zwei weitere, ganz ähnliche Vorfälle folgten. In einem Fall davon übergab der Angeklagte der Grundschülerin danach weitere 50 Euro. Später hatte er auch noch versucht, dem Mädchen den Kauf eines neuen Fahrrades schmackhaft zu machen. Doch dazu kam es nicht mehr.

Mädchen vertraute sich der Mutter an

Aufgeflogen waren die Übergriffe kurz vor einer geplanten Radtour. „Ich habe so getan, als ob ich mich freue“, hatte die heute Zehnjährige einer Polizeibeamtin in einer ausführlichen Vernehmung erklärt, deren 20-seitiges Protokoll verlesen wurde. „Aber aus Angst, dass er das dann wieder macht, habe ich es dann meiner Mutter erzählt“, hieß es darin auch. Mehr und mehr realisiert, dass das, was der Angeklagte ihr angetan und sie über sich ergehen lassen hat, „ein Fehler von ihm war“, hatte das Mädchen nach eigenen Angaben durch das Schulprojekt „Mein Körper gehört mir“.

Mit der Bewährungsstrafe folgten die Richter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Besonders hoch angerechnet wurde dem Angeklagten, dass dem Mädchen, das mit seiner Mutter draußen auf dem Flur wartete und sichtbar litt, durch das umfassende Geständnis eine Zeugenaussage vor Gericht erspart werden konnte.