Streit um Erbe: 61-jährige Dorstenerin greift zu Tierabwehrspray

© Jörn Hartwich

Streit um Erbe: 61-jährige Dorstenerin greift zu Tierabwehrspray

rnLandgericht Essen

Seit Jahren schwelt in einer Dorstener Familie ein erbitterter Erbschaftsstreit. Jetzt ist die Situation endgültig eskaliert.

Dorsten/ Essen

, 14.10.2021, 15:30 Uhr / Lesedauer: 2 min

Kaum war der Vater verstorben, brach unter drei Geschwistern aus Dorsten ein erbitterter Erbschafts- und Familienstreit aus. Der Fall beschäftigt nun sogar das Essener Landgericht.

Es war im August 2019, als die Angeklagte ihrer Schwester eine ganze Flasche Tierabwehrspray ins Gesicht gesprüht haben soll – in der Wohnung ihres Bruders. Das Dorstener Amtsgericht hatte sie dafür später wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen hat die 61-Jährige jedoch Berufung eingelegt. Ihr Anwalt sagte zum Prozessauftakt am Landgericht: „Es war Notwehr.“

„Der will immer nur Geld“

Der Vater war bereits 2006 verstorben. Als Erben wurden die Angeklagte und ihr Bruder eingesetzt. Die andere Tochter wurde ausgezahlt. Alle Versuche, das Erbe zu teilen, sind gescheitert.

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Am Tattag war die 61-Jährige bei ihrem Bruder aufgetaucht, weil wieder einmal Dokumente unterschrieben werden sollten. Dass auch ihre Schwester in der Wohnung war, will sie nicht gewusst haben. „Wir haben seit 40 Jahren keinen Kontakt mehr.“ Und auch das Verhältnis zu ihrem Bruder war alles andere als freundschaftlich. „Der will immer nur Geld, Geld, Geld.“

Schwester fordert Schmerzensgeld

Beim überraschenden Aufeinandertreffen der beiden Schwestern soll die Situation schließlich eskaliert sein. Laut Anklage war der Angriff mit dem Tierabwehrspray so massiv, dass es zu extrem starken Reifzungen von Augen und Haut kam. Anwalt Andreas Perner, der vor Gericht das mutmaßliche Opfer vertritt, fordert deshalb auch noch 3500 Euro Schmerzensgeld. Um die Gefährlichkeit der Situation besser einschätzen zu können, haben die Essener Berufungsrichter sogar den renommierten Rechtsmediziner Dr. Andreas Freislederer hinzugezogen.

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Was damals passiert ist, schilderte die 61-Jährige am ersten Verhandlungstag allerdings ganz anders. „Meine Schwester hat mich geschubst und dann in den Nacken gepackt“, sagte sie den Richtern. „Die wollte meinen Kopf auf ihr Knie schlagen.“ Das habe sie schon früher so gemacht, als sie noch in der Schule gewesen sei.

Angeklagte spricht von Notwehr

In dieser Situation habe sie sich schließlich nicht anders zu helfen gewusst, als zu ihrem Tierabwehrspray zu greifen, das sich in ihrer Jackentasche befunden habe. „Ich habe aber nur einmal ganz kurz draufgedrückt.“ Genau das sahen die Richter in erster Instanz allerdings anders. Der ganze Flur der Wohnung ihres Bruders soll mit Anhaftungen des Sprays bedeckt gewesen sein. Damit konfrontiert, sagte die Angeklagte: „Das hat mein Bruder bestimmt nachträglich gemacht.“ Der Prozess wird fortgesetzt.