Mit ruhigen und liebevollen Augen schaut Fynn ganz leicht an der Kamera vorbei. Das Foto zeigt den Australian Shepherd, bevor er am Freitag (19.1.) von einem anderen Hund in Dorsten angegriffen und auf der Flucht von einem Auto schwer verletzt worden ist.
Christian Stolzenberg erinnert sich an den Anruf seiner Tochter. Sie war mit ihrem Kind, einem weiteren Hund und dem achtjährigen Fynn in der Nähe des Kunststoffhandels Rexin auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Fürst Leopold in Hervest unterwegs.
„Modell Kampfhund“ griff Fynn an
Gegen 15 Uhr am Nachmittag habe dann sein Handy geklingelt, sagt Christian Stolzenberg. Dann erzählt er, was passiert ist: Ein grau-weißer Hund - „Modell Kampfhund“ - sei aus dem Wald herausgerannt und habe den Australian Shepherd seiner Tochter gebissen. „Er hat sofort gebissen und wollte nicht spielen.“
Christian Stolzenberg vermutet einen Staffordshire Bullterrier hinter dem Angriff. Diese Hunde gelten in Nordrhein-Westfalen als gefährliche Rasse. Sie unterliegen bestimmten Haltungsregeln. Die Polizei und das Ordnungsamt seien zudem über die Beißattacke informiert worden.
Auf Nachfrage erklärt die Stadtverwaltung dazu: „Es ist klar, dass durch einen Hund weder Mensch noch Tier zu Schaden kommen dürfen. Die Ermittlungen in diesem Fall laufen.“

Der angreifende Hund sei nicht angeleint gewesen, sagt Christian Stolzenberg. Auch Fynn sei zu diesem Zeitpunkt ohne Leine gelaufen und dann nach dem Angriff panisch geflüchtet. Dabei habe ihn dann ein Auto erfasst.
Schwere Operation für Fynn
Schwere Verletzungen waren die Folge, sagt Christian Stolzenberg. Seit Freitagnachmittag habe sich Fynn deshalb in einer Tierklinik befunden. „Eigentlich sollte er bereits an diesem Tag eingeschläfert werden“, fügt er hinzu.
Nun ist der Australian Shepherd am Montag (22.1.) doch noch operiert worden. „Ihm ist der Schwanz abgenommen worden“, sagt Christian Stolzenberg. Zudem habe Fynn einen Beckenbruch erlitten, der mit Metallplatten stabilisiert worden sei. Eine erste gute Nachricht: Fynn konnte die Tierklink bereits am Dienstag (23.1.) wieder verlassen.
Allerdings werde sich erst noch zeigen, ob der Hund mit den Folgen der Verletzung normal weiterleben kann. Zur Ungewissheit kämen die hohen Tierarztkosten hinzu. Christian Stolzenberg schätzt, dass diese sogar in eine fünfstellige Höhe klettern könnten.
Dass die Situation anders ausgegangen wäre, wenn Fynn angeleint gewesen wäre, glaubt Christian Stolzenberg nicht. „Dann hätte er sich losgerissen und wäre trotzdem weggelaufen“, sagt er und verweist auf Fynns Körpergröße mit rund 60 Zentimetern Schulterhöhe.
Anleinpflicht für Hunde gilt
Dabei gilt eine Anleinpflicht für Hunde, schreibt die Stadt Dorsten auf ihrer Internetseite: „Das bedeutet, dass Hunde in umfriedeten Park- und Grünanlagen an der Leine gehen müssen.“
Weiter heißt es: „Anzuleinen ist der Hund natürlich auch in der Stadt und in Wohngebieten. Anzuleinen ist der Hund ebenfalls in Naturschutzgebieten, wie etwa den Lippeauen, die einem besonderen Schutz unterliegen.“
Es gibt allerdings Ausnahmen: „Sie dürfen sehr wohl - so der Zugriff auf den Hund gewährleistet ist - auch unangeleint spazieren gehen.“ Das gelte aber nur dann, sofern der Mensch, der mit dem Hund spazieren geht, den Hund unter Kontrolle hat.
„Selbstverständlich ist allerdings, dass Hunde, die nicht auf Zuruf reagieren, andere Menschen oder Hunde angreifen oder eventuell Wildtieren hinterherjagen usw., an die Leine gehören.“
In Wäldern dürfen Hunde hingegen unangeleint laufen. „Jagt der Hund jedoch leidenschaftlich gerne, stöbert Tiere im Untergehölz auf usw., gehört er an die Leine.“
Halter entschuldigt sich spärlich
Kurz nach dem Angriff sei dann auch der Halter des Hundes erschienen. Nur knapp habe sich dieser entschuldigt und dann seinen Weg fortgesetzt - ohne sich weiter zum das Geschehene zu kümmern.
Berichtet hat Christian Stolzenberg in mehreren Facebook-Gruppen über den Vorfall - und bekommt viel Zuspruch. Zum Beispiel schreibt eine Nutzerin: „Leider gibt es immer wieder solche verantwortungslosen Hundebesitzer, man sollte denen den Hund wegnehmen.“ Eine weitere Hundehalterin kommentiert: „Wie oft kam auf uns schon ein unangeleinter Hund zugerannt ... und wie oft gab es schon Theater... Unverantwortlich! Fehlen mir die Worte.“
Eine weitere Facebook-Nutzerin berichtet von einer ähnlichen Problematik in einem anderen Dorstener Stadtteil. Auf der Hardt sei es ebenfalls vermehrt zu Angriffen von Hunden gekommen. So zum Beispiel kürzlich an der Alten Gahlener Straße/Sandurtstraße.
KOD: Keine Schwerpunktgebiete
Aus Sicht des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) gebe es allerdings „keine Schwerpunktgebiete, in denen solche Fälle häufiger auftreten“. Generell nehme der KOD bei den wöchentlichen Schwerpunktkontrollen „neben anderen Ordnungsthemen immer sämtliche bekannte Verstöße von Hundehaltern in den Blick“, schreibt Stadtsprecher Christoph Winkel auf Nachfrage der Redaktion.
Er fügt hinzu: „Dazu zählen neben der Leinenpflicht auch das Liegenlassen von Hundekot, das Mitführen von Kotbeuteln und die Mitnahme von Hunden auf Spielplätze. Selbstverständlich werden also Hundehalterinnen und Hundehalter, die ihre Hunde verbotenerweise ohne Leine laufen lassen, angesprochen.“ Danach erhalten die Halter eine Anhörung. „In Einzelfällen finden auch Vor-Ort-Überprüfungen statt.“
Bereits in der Vergangenheit seien Verwarnungen und Bußgelder ausgesprochen worden. Sollten die Hundehalterinnen und Hundehalter Einsicht zeigen, lägen die Verwarngelder zunächst bei 35 Euro. Aber: „Sollte keine Einsicht bestehen oder zum wiederholten Mal gegen die Regeln verstoßen werden, beginnt das Bußgeld bei 100 Euro“, heißt es von der Stadt.
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