Fragen und Antworten LED-Straßenbeleuchtung in Dorsten rechnet sich in 247 Jahren

LED-Straßenbeleuchtung in Dorsten rechnet sich in 247 Jahren
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CDU und Grüne hatten ein solches Beleuchtungs-Konzept im Februar 2022 gefordert. „Sicherheit erhöhen & Energieverbrauch senken“ lautete der Titel des CDU-Antrags, bei den Grünen ging es auch um Themen wie Lichtverschmutzung und ökologische Aspekte. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Konzept von Stadtbaurat Holger Lohse.

Wie ist die aktuelle Situation der Straßenbeleuchtung in Dorsten?

9.598 „Leuchtstandorte“ gibt es in Dorsten, davon haben knapp ein Zehntel (900) bereits LED-Technik. 30 Jahre soll ein Leuchtmast halten, 15 Jahre der Leuchtkopf - in der Theorie. „Die Altersstruktur der Leuchtstandorte in herkömmlicher Technik weist eine Spanne bis größer 50 Jahre auf“, so Lohse: „Dies bedeutet jedoch nicht, dass diese Leuchtstandorte generell schlecht oder mangelhaft sind, sie entsprechen nur nicht mehr den heutigen technischen Möglichkeiten.“ Fast 60 Prozent der Masten sind älter als 30 Jahre.

Was kosten Strom und Unterhaltung der Straßenbeleuchtung pro Jahr?

Die Stromkosten lagen 2022 bei rund 374.000 Euro, die Wartungs- und Reparaturkosten bei rund 245.000 Euro pro Jahr.

Wo würde eine Umrüstung auf LED-Technik am meisten bringen?

Rund 70,3 Prozent der Leuchtköpfe haben eine Leistung bis zu 30 Watt. Da sei „von einer relativ geringen Einsparung der Energiekosten durch die Erneuerung/den Austausch der Beleuchtung in LED auszugehen“, so Lohse. Bei den Leuchtköpfen mit 30 und mehr Watt (29,7 Prozent) sehe das anders aus.

Warum tauscht man diese Leuchtköpfe nicht einfach aus?

Bei den Beleuchtungsmasten, die älter als 30 Jahre sind, müsste man die komplette Leuchtstelle erneuern, so Lohse. Und das ist wie in Deutschland üblich geregelt durch eine DIN-Norm, in diesem Fall die DIN EN 13201.

Was muss laut dieser DIN-Norm überhaupt beleuchtet werden?

Weniger als man vielleicht glaubt: Laut Lohse wird in der Norm „keine Aussage darüber gemacht, ob und wann eine Straße zu beleuchten ist“. Rechtlich geregelt ist nur, wie Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) erhellt werden müssen. Grund: Hier müssen Autofahrer die bevorrechtigten Fußgänger frühzeitig erkennen können - bei Fußgänger-Querungshilfen, wo die Autofahrer Vorfahrt haben, ist das nicht so. Wenn bei einem Kreisverkehr etwa vier Zebrastreifen angeordnet werden, bedeutet dies auch acht Leuchtstellen. „Die Errichtung von Fußgängerüberwegen sollte daher gut überdacht und aus energetischer und finanzieller Sicht nach Möglichkeit vermieden werden“, so das Fazit von Lohse.

Ein Arbeiter montiert in einem Hubsteiger eine Leuchte an einer Straßenlaterne.
Ein Austausch aller Straßenlampen mit LED-Technik wäre für Dorsten ein finanzieller Kraftakt. © picture alliance/dpa

Was ist mit Radwegen?

„Die Forderung nach der Beleuchtung von Radwegen, sowohl für selbstständige Radwege als auch für Radwege, die außerhalb der geschlossenen Ortslageneben der Fahrbahn verlaufen, nimmt zu“, so Lohse. Eine Beleuchtungspflicht gebe es aber nicht. Eine spezielle Beleuchtung von selbstständigen Radwegen sowie Radwegen neben der Fahrbahn lehne das Tiefbauamt grundsätzlich „aus Gründen der Ökologie und Ökonomie“ ab. Nur in Einzelfällen erwäge man aber aufgrund von Verkehrswichtigkeit und Sicherheit (Soziale Kontrolle) die Möglichkeit der Beleuchtung. „Dieser Grundsatz sollte auch bei Wegen, die durch Grünanlagen führen, gelten, da sehr oft alternative beleuchtete Strecken zur Verfügung stehen“, so Lohse.

Könnte man mit Bewegungsmeldern Energie einsparen?

Dies könne zur Energieeinsparung führen, so Lohse. Wenn aber vor der Person ein Licht angehe und hinter ihr wieder ausgehe, führe dies zu einem Problem: „Ein Sicherheitsgefühl kommt aus Sicht des Tiefbauamts nicht auf.“ In Bereichen mit hoher Frequentierung, etwa an Hauptverkehrsstraße, sei der Einsatz von Bewegungsmeldern nicht sinnvoll.

Welche Möglichkeiten gibt es sonst zum Energiesparen?

Neben der LED-Technik sei die Herabstufung der Beleuchtungsklassen bei der Planung eine der günstigen und schnell zu realisierende Möglichkeit, so Lohse. Heißt: das Licht wird nicht mehr so hell eingestellt wie von der DIN-Norm empfohlen. Das empfiehlt das Tiefbau in Wohngebieten, wo die gefahrenen Geschwindigkeiten bei 30 km/h und niedriger sind.

Wie kommt Holger Lohse auf eine Amortisationszeit von 247 Jahren bei der Umrüstung auf LED?

Insgesamt vier Maßnahmen hat Lohse berechnet, die insgesamt 25,26 Millionen Euro kosten und dann 102.173 Euro Energiekosten pro Jahr einsparen würden. „Selbst bei einer Förderung von 90 Prozent würde die Amortisierung etwa 25 Jahre dauern.“ Das wären die Maßnahmen:

  • Alle Leuchtköpfe an Masten austauschen, die jünger als 30 Jahre sind: 2,23 Mio. Euro
  • Komplett-Austausch der Masten, die älter als 30 Jahre sind: 14,7 Mio. Euro
  • Da viele ältere Leuchtstellen zu weit auseinander stehen, um mit LED für ausreichende Beleuchtung zu sorgen, kämen weitere Masten hinzu für rund 4,4 Millionen Euro, was wiederum mehr als 34.200 Euro mehr Stromkosten im Jahr bedeuten würde
  • Auch bei vorhandenen Leuchtstellen könnten Standorte optimiert werden: Das würde 3,9 Millionen Euro kosten bei Strom-Mehrkosten (für optimierte Leuchtstellen) in Höhe von 30.800 Euro pro Jahr.

Was plant das Tiefbauamt nun konkret zur Energieeinsparung?

Die Beleuchtungsklassen herabzustufen, die Nachtabsenkung wo möglich zu erweitern und in geeigneten Bereichen nachts das Licht abzuschalten, etwa in Parkanlagen und dort, wo alternativ beleuchtete Wege vorhanden sind. Zudem sollen sukzessiv weiter Leuchtköpfe, wo möglich, ausgetauscht und alte Beleuchtungsanlagen erneuert werden. „Beginnend bei den höchsten Wattleistungen.“ Im Baugebiet Auf dem Beerenkamp sollen mit einem Pilotprojekt Steuerungsmöglichkeiten zur Energieeinsparung erprobt werden.

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