Einfamilienhaus in Dorsten wird zwangsversteigert Nebengebäude „illegal errichtet“

Einfamilienhaus in Dorsten kommt unter den Hammer
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Bei dem Haus in Dorsten-Hervest, das zwangsversteigert wird, geht es um ein freistehendes Einfamilienhaus, das 1959 errichtet wurde. Mit rund 135 Quadratmetern Wohnfläche ist es auch für eine größere Familie geeignet. Das eingeschossige Haus mit Dachgeschoss-Ausbau steht auf einem Grundstück mit einer Größe von 1.114 Quadratmetern, ebenso wie das Nebengebäude, das 1961 gebaut wurde. Allein der Bodenwert wird mit mehr als 180.000 Euro taxiert.

Im Gutachten, das auf der Seite des Amtsgerichts Dorsten abrufbar ist, wird beschrieben, dass das Haus im Gewerbegebiet „Wenger Höfe“ liegt. „Überwiegend von Kleingewerbe geprägt, westlich und östlich großflächige Lagerhallen“, so das Gutachten.

Das Nebengebäude war als Garage genehmigt, ist aber als Büro errichtet worden. Möglicherweise droht der Abriss.
Das Nebengebäude war als Garage genehmigt, ist aber als Büro errichtet worden. Möglicherweise droht der Abriss. © Berthold Fehmer

1958 wurde eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Garage im rückwärtigen Bereich des Hauses erteilt. Der Vermerk der Bauaufsicht zeigte aber, dass etwas ganz anderes gebaut wurde: „Es wurde festgestellt, dass anstelle des Garagengebäudes ein Bürogebäude errichtet wurde. Das Gebäude ist im Übrigen noch größer geworden als beantragt.“

Der Eigentümer wurde daraufhin aufgefordert, Nachtragsunterlagen einzureichen. „In der Bauakte findet sich ein Hinweis auf eine nachträgliche Genehmigung als Bürogebäude vom 24. März 1966“, so das Gutachten. Doch damit nicht genug: 2001 gab es einen Schriftwechsel des Eigentümers mit der Bauverwaltung, „dass Räumlichkeiten stark von Schimmel befallen sind, sämtliche Decken und Wände sind stark durchfeuchtet“.

„Lediglich geduldet“

Laut Messungen war von außen eindringende Feuchtigkeit dafür verantwortlich. „Es folgen dann Schriftsätze der Stadt Dorsten, dass das rückwärtige Bürogebäude illegal zu Wohnzwecken genutzt wird“, so das Gutachten: „Die Wohnnutzung wurde seitens der Baubehörde untersagt.“ 2001 habe die Stadt erklärt, „dass das Bürogebäude nicht genehmigt sei und lediglich geduldet wurde. Eine seinerzeit festgestellt Wohnnutzung wurde ausdrücklich untersagt und eine nachträgliche Legalisierung ausgeschlossen.“

Das Gebäude, so das Gutachten, steht seit Jahren leer. „Formell wird das Gebäude als ‚illegal errichtet‘ beurteilt. „Das Gebäude verfügt über keine genehmigte Nutzung und befindet sich in einem schlechten Bau-/Erhaltungszustand“, so das Gutachten. „Im Rahmen der Bewertung wird diesem Bauteil kein wirtschaftlicher Wert beigemessen, das heißt ein geringer Restwert und die ‚drohenden‘ Abbruchkosten heben sich auf.“

Sanierungsarbeiten stehen an

Wer die Gesamt-Immobilie erwirbt, hat noch einige Sanierungsarbeiten vor sich. Die Immobilie wurde 2012 erworben, „unmittelbar danach 2012/12 wurden umfangreiche Modernisierungs-/Sanierungsarbeiten begonnen, die bis heute noch nicht abgeschlossen sind“, so das Gutachten.

Diese Arbeiten betrafen Grundrissänderungen im Erd- und Dachgeschoss, Heizkörper, Warmwasserbereitung, Wasser- und Abwasserleitungen, Elektroanlage, Türen und das Bad im Dachgeschoss. „Es bestehen erhebliche Mängel an der Grundkonstruktion der Dachgaube (Bad im DG), Stiele und Stützen sind angefault, Grundsanierung erforderlich“, so das Gutachten.

Restarbeiten notwendig

Ein normaler bis guter Unterhaltungszustand wird dem Wohnhaus attestiert. Restarbeiten seien noch auszuführen am Treppengeländer, beim Bad im Dachgeschoss und bei der Elektroinstallation im Keller, wo auch noch Putzarbeiten zu erledigen sind. Auch am schadhaften Balkon und an der Kelleraußentreppe seien noch Arbeiten zu erledigen.

Das Wohnhaus ist voll unterkellert und besitzt neben dem ausgebauten Dach noch einen Spitzboden, der über eine Raumspartreppe erreicht wird. Der Wohnbereich hat Laminatböden - außer im gefliesten Bad. Die Fenster sind laut Gutachten Kunststofffenster mit Isolierverglasung - rund 30 Jahre alt und älter.

Zwangsversteigert wird das Haus am 26. Mai (Freitag) ab 9 Uhr im Amtsgericht Dorsten, Alter Postweg 36, im Saal 107.

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