„Am Donnerstagnachmittag (19.10., Anmerkung der Redaktion) wollte ich Geldabheben - ging aber nicht“, erzählt Eckhard Hoffman. „Das kann doch nicht sein, da muss doch Geld drauf sein“, dachte er sich noch. Der Dorstener ging sofort auf einen Schalter zu, an dem ihn eine Mitarbeiterin darüber informierte, dass sein Konto gepfändet wurde - von der Stadtkasse Bottrop.
Offenbar wurde Hoffmann im Mai 2023 in Bottrop geblitzt. Ein eigentlich verschmerzbares Verwarnungsgeld von 30 Euro sorgte bei dem Dorstener im Nachhinein für reichlich Kopfschmerzen und: für Ärger über die Post.
130 statt 30 Euro
Erst Anfang Oktober hatte der Dorstener Norbert Peters über Probleme bei der Zustellung berichtet. Die Post entschuldigte sich daraufhin und sprach von „personellen Umstellungen“. Peters sagte an andere Betroffene gerichtet: „Das müsst ihr euch nicht gefallen lassen.“
Das möchte auch Eckhard Hoffmann nicht, denn er vermutet, dass der Grund für die Konto-Pfändung bei der Post zu finden ist: „Die haben mich geblitzt, dann hätte ich 20 oder 30 Euro zahlen müssen. Ich habe aber nichts zugestellt bekommen, kein Brief, keine Mahnung, kein Foto - nichts! Jetzt musste ich 130 Euro zahlen. Das sehe ich nicht ein.“

Ulrich Schulze ist Sprecher bei der Stadt Bottrop, außerdem ist er Mitglied eines Teams, das die Zustellung der städtischen Post kontrolliert. „Wir müssen uns darauf verlassen, dass das mit der Post funktioniert“, sagt Schulze. In der jüngeren Vergangenheit habe es außerdem keine Auffälligkeiten oder Beschwerden gegeben.
„Ich will gar nicht abstreiten, dass da was schiefgelaufen sein könnte“, erklärt der Pressesprecher, in Anbetracht der Prozedur hält er es aber für unwahrscheinlich und Hoffmanns Chancen, zumindest ein Teil seines Geldes wiederzubekommen, für ausgeschlossen.
„Man bekommt erst mal einen normalen Brief mit einem Verwarnungsgeld, dann kommt die zweite Zündstufe: Es wird ein Bußgeld verhängt, das deutlich teurer ist, da kommt der Postbeamte zum Briefkasten und klingelt, wenn keiner erreichbar ist, wird der Brief eingeworfen und das Datum vermerkt.“
In Hoffmanns Fall sei diese Vermerkung hinterlegt: „Wir haben das hier in unseren Akten“, erst danach würde man in die Vollstreckung gehen und das Konto pfänden.
Schulze schließt daraus, dass Hoffmann den Brief erhalten oder ein Postbote „willentlich eine falsche Benachrichtigung erstellt“ habe - das sei aber „eigentlich unvorstellbar.“

„Es wäre eine Straftat“
Naturgemäß sieht es Britta Töllner von der Deutschen Post ähnlich: „Es wäre eine Straftat, das falsch zu beurkunden und ein Verstoß gegen das Postgesetz.“ Sie vermutet, dass Zusteller es sich „nicht trauen“ würden, falsche Angaben zu machen.
Wer letztlich verantwortlich ist, kann Hoffmann nicht sagen, er sei aber überzeugt davon, keine Briefe und keine Mahnung erhalten zu haben. „Das zu ignorieren, würde sich für mich doch gar nicht lohnen.“
Sein Geld wird der Dorstener wohl nicht wieder bekommen: Schulze von der Stadt Bottrop sagt: „Das Verfahren ist abgeschlossen“, selbst wenn Betroffene nachweisbar im Recht sind, gäbe es dann keine Rückzahlung.
Die verlorenen 100 Euro sind für Hoffmann dabei gar nicht das größte Ärgernis und auch auf sein Konto kann der Dorstener mittlerweile wieder zugreifen, aber „der Eintrag kommt auch in die Schufa, das ist das wirklich Unangenehme und könnte Probleme machen bei einem Umzug.“
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